Kurze Rekapitulierung
Aus allem, was ich über den Stand der Finanzen lang und breit auseinandergesetzt habe, folgt, daß der Herrscher seine Einnahmen noch beträchtlich vermehren kann, nicht durch Bedrückung seines Volkes und Auflage neuer Steuern, sondern durch Gewährung von Erleichterungen an seine Untertanen und mit Hilfe von löblichem Gewerbefleiß, durch den man sich bereichert. Bei den allgemeinen Kassen besieht die Hauptsache darin, daß die Kontribution vom Volke und die Pacht von den Pächtern pünktlich entrichtet wird, damit das Militär, die Richter, die Finanzbeamten, die Apanage des Fürstenhauses und alle Staatsausgaben regelmäßig bezahlt werden können. Die Einnahmen der verschiedenen Kassen dürfen weder vermengt noch in Unordnung gebracht, und niemals darf das ganze Jahreseinkommen verausgabt werden, damit der Überschuß und der Staatsschatz stets hinreichen, um einen Krieg wenigstens vier Jahre lang auszuhalten und allen Notlagen, in die der Staat geraten kann, gewachsen zu sein. Die Finanzbeamten müssen sorgsam ausgewählt und in militärischer Unterordnung gehalten werden. Dabei ist weniger auf Erteilung neuer Weisungen als auf sorgfältige Befolgung der bestehenden zu achten. Es gibt Verordnungen, die alle drei Jahre wiederholt werden müssen, und es gibt Fiskale, die unablässig zu ihrer Pflicht und zur Kontrolle derer anzutreiben sind, die die Verordnungen nicht beachten.
Von der Urbarmachung, vom Handel und von den Manufakturen habe ich ausreichend gesprochen. Ich habe nur noch ein Wort über die Pflichten des Herrschers hin<142>zuzufügen. Er soll das Volk lieben und bei allen Gelegenheiten, soweit es von ihm abhängt, sein Los erleichtern, indem er ihm Zahlungen erläßt oder die allzu harten Steuern mildert, indem er den Adel und seine Privilegien aufrechterhält, desgleichen die Städte, und die Domänenkammern und Fiskale bestraft, die gegen Adlige, Städte und Bauern böswillig Prozesse anstrengen. Der Herrscher soll es als seine Pflicht betrachten, den Adel zu schützen, der den schönsten Schmuck seiner Krone und den Glanz seines Heeres bildet. Darum soll er ihn nicht allein unbehelligt lassen, sondern danach trachten, seine Lage zu verbessern und, soweit es von ihm abhängt, ihn zu bereichern. Es gibt eine Art Müßiggänger und Nichtstuer, die man Projektenmacher nennt. Der Herrscher hat allen Anlaß, sich vor ihren schlechten Vorschlägen zu hüten. Sie führen zwar immerfort den Vorteil des Herrschers im Munde, aber recht besehen deckt sich dieser Vorteil mit dem Verlust und Ruin seiner Untertanen. Aus meiner Zeit kenne ich keinen Fürsten, der nicht von solchen Spitzbuben hinters Licht geführt worden ist, aber keiner so grob wie der König von Polen.
Ein Fürst, der seine Angelegenheiten in gute Ordnung gebracht hat, könnte noch allerlei schöne Einrichtungen treffen, die eines Vaters des Volkes würdig sind. Zunächst die Gründung und Sicherstellung eines Hauses für 200 Offizierswitwen; das würde 25 000 bis 30 000 Taler erfordern. Ferner in allen großen Städten die Errichtung von Ansialten zur Erziehung der Findelkinder auf Kosten des Staates. Und schließlich eine Akademie (die man in Berlin begründen könnte), um zwanzig junge Edelleute im Studium der Wissenschaften und in allen Leibesübungen heranzubilden, die sich für Leute von Stand geziemen142-1. Diese Projekte habe ich längst gefaßt, werde aber vielleicht nie das Glück haben, sie zur Ausführung zu bringen.
142-1 Dieser Plan gelangte 1765 mit der Gründung der „Académie des Nobles“ zur Ausführung: sie bildete eine Art Selekta des Kadettenkorps. Vgl. die eigenhändige Instruktion des Königs in Bd. VI.