<271>

Persönliche Testamente

<272><273>

Schreiben des Königs an den Kabinettsminister von Podewils
(März 1741273-1)

Podewils! Truchseß macht Fortschritte, Mardefeld geht seinen Weg, Chambrier verrichtet Wunder, Klinggräffen ist anbetungswürdig. Also, cara anima mia, non desperar! Raesfeld kriecht wie eine Schnecke, der dänische Finck juckt sich, der sächsische Finck hat mit Contrebande zu tun273-2. Aber werden wir dieser Schwierigkeiten Herr, und wir werden triumphieren. Für den Faulen wächst kein Lorbeer, Frau Gloria reicht ihn nur dem, der sich rührt und Herz hat.

Beiläufig gesagt: zweimal bin ich den österreichischen Husaren entwischt273-3. Sollte mir das Unglück zustoßen, lebend gefangen zu werden, so gebiete ich Ihnen aufs strengste, und Sie haften mir mit Ihrem Kopf dafür, daß Sie sich während meiner Abwesenheit an keinen meiner Befehle kehren, daß Sie meinem Bruder273-4 ratend zur Seite stehen und daß ja der Staat für meine Befreiung nichts unternimmt, was unter seiner Würde ist. Im Gegenteil! Für diesen Fall ist es mein Wille und Befehl, daß mit entschiedenerem Nachdruck als je vorgegangen werde. König bin ich nur, wenn ich frei bin.

<274>

Falle ich, so ist mein Wille, daß mein Leib nach Römerart verbrannt und in einer Urne in Rheinsberg beigesetzt werde. Knobelsdorff274-1 soll mir ein Grabdenkmal errichten, wie das des Horaz im Tuskulum274-2.

Ich werde Ihnen eine eingehende Schrift zugehen lassen mit meinen Gedanken über die Weltlage, über das, was mir für heut und für die Zukunft geraten scheint. Mag dann mein Nachfolger nach eigenem Ermessen und dem Wandel der VerHältnisse gemäß verfahren. Vielleicht mache ich diese Arbeit umsonst, doch auch überflüssige Vorkehrungen sind nicht so vom Übel, wie alles dem Zufall allein zu überlassen, was sich nicht voraussehen läßt. Leben Sie wohl, lieber Freund, vergessen Sie mich nicht.

F r i d e r i ch.

<275>

Schreiben des Königs an den Prinzen von Preußen August Wilhelm

Pogarell, 8. April 1741275-1.



Mein lieber Bruder!

Soeben rückt der der Feind in Schlesien ein, wir sind nicht mehr als eine viertel Meile von ihm entfernt. Der morgige Tag soll also über unser Schicksal entscheiden. Wenn ich sterbe, so bewahre das Andenken an einen Bruder, der Dich stets innig geliebt hat. Sterbe ich, so empfehle ich Dir meine liebe Mutter, meine Bedienten und mein erstes Bataillon. Ich habe Eichel und Schumacher275-2 von allen meinen letzten Bestimmungen unterrichtet. Bleibe stets meiner eingedenk, aber tröste Dich über meinen Verlust. Der Ruhm der preußischen Waffen und die Ehre des Hauses bestimmen mein Handeln und werden mich bis in den Tod leiten. Du bist mein alleiniger Erbe. Sterbe ich, so empfehle ich Dir die, die ich im Leben am meisten geliebt habe: Keyserlingk, Jordan, Wartensleben, Hacke275-3, der ein Ehrenmann ist, Fredersdorf275-4 und Eichel, auf die Du Dich ganz verlassen kannst. Ich vermache 8 000 Taler, die ich bei mir habe, meinen Bedienten. Alles, was ich sonst besitze, liegt in Deiner Hand. Jedem meiner Brüder und Schwestern mache ein Geschenk in meinem Namen. Tausend Grüße und Komplimente an meine Schwester in Bayreuth. Du weißt, was ich über sie alle denke, und besser, als ich es zu sagen vermag, kennst Du die Liebe und alle Gefühle unverbrüchlicher Freundschaft, mit denen ich auf immer verbleibe, mein lieber Bruder, Dein treuer Bruder und Diener bis zum Tode

F r i d e r i ch.

<276>

Das Testament vom 11. Januar 1752

1. Unser Leben stießt rasch dahin. In schnellem Lauf reißt es uns von der Geburt bis zum Tode. Wenn ich es mir zur Regel gesetzt habe, mit größtem Eifer an der Ordnung des Staates zu arbeiten, den zu regieren ich die Ehre hatte, wenn ich nach bester Einsicht und nach bestem Wissen mein Leben lang alles getan habe, was in meiner Macht stand, um ihn zur Blüte zu bringen, so hätte ich mir ewige Vorwürfe zu machen, unterließe ich es, mein Testament niederzuschreiben, und gäbe dadurch zu allen möglichen Streitigkeiten und häuslichen Zerwürfnissen Anlaß, die nach meinem Tode ausbrechen könnten. Diese Gründe haben mich bewegen, meinen letzten Willen in dieser feierlichen Urkunde zu erklären.

2. Gem gebe ich meinen Lebensodem der wohltätigen Natur zurück, die ihn mir gütig verliehen hat, und meinen Leib den Elementen, aus denen er besieht. Ich habe als PHUosoph gelebt und will als solcher begraben werden, ohne Pomp, ohne Prunk und ohne die geringsten Zeremonien. Ich will weder geöffnet noch einbalsamiert werden. Sterbe ich in Berlin oder Potsdam, so will ich der eitlen Neugier des Voltes nicht zur Schau gestellt und am dritten Tage um Mitternacht beigesetzt werden. Man bringe mich beim Schein einer Laterne, und ohne daß mir jemand folgt, nach Sanssouci und bestatte mich dort ganz schlicht auf der Höhe der Terrasse, rechter-Hand, wenn man hinaufsteigt, in einer Gruft, die ich mir habe Herrichten lassen. Sterbe ich auf der Reise, so will ich, daß mein Körper an Ort und Stelle beigesetzt<277> und bei Eintritt des ersten Frostes ohne jedwede Zeremonie nach Sanssouci geschafft werde. Dies darf meine Erben nicht überraschen: Prinz Heinrich oder Moritz von Dramen277-1 ist in gleicher Weise in einem Wäldchen bei Kleve bestattet worden, und so ist es mein Wille.

3. Mein lieber Bruder August Wilhelm oder im Fall seines Todes der älteste seiner dann lebenden Söhne ist der gesetzliche und natürliche Erbe der Krone. Ich hinterlasse ihm das Königreich, die Staaten, Domänen, Schlösser, Festungen, Munition, Zeughäuser, die von mir eroberten oder ererbten Lande, alle Kronjuwelen, welche die Königin, meine Gemahlin, in Verwahrung hat, das goldene Service und das große silberne Service in Berlin, meine Landhäuser, Gärten, Bibliotheken, Gemäldegalerien, Münzkabinette usw.

4. Ferner hinterlasse ich meinem Bruder den Staatsschatz, so wie er ihn am Tage meines Todes vorfinden wird, als Eigentum des Staates und dazu bestimmt, ihn zu verteidigen, ihm Erleichterung zu verschaffen, ihn zu erhalten und zu vergrößern.

5. Dagegen soll mein Bruder gehalten sein, alle meine Schulden, die ich bei meinem Tode etwa hinterlasse, abzutragen und alles, was ich in Auftrag gegeben habe und was sich noch in Arbeit befindet, zu bezahlen.

6. Der Königin, meiner Gemahlin, hinterlasse ich die Einkünfte, die sie gegenwärtig genießt, freies Holz, zwei Fässer Rheinwein jährlich, das Wildbret für ihre Tafel und außerdem 20 000 Taler als Erhöhung ihrer Pension. Nota bene: diese 20 000 Taler sollen ihr nur unter der Bedingung ausgezahlt werden, daß sie den ältesten Sohn meines Bruders zum Erben aller Juwelen einsetzt, die sie gegenwärtig besitzt. Und da es kein königliches Schloß gibt, das ihr als Witwensitz dienen kann, so bestimme ich ihr der Form halber die Stadt Stettin und verlange von meinem Bruder August Wilhelm, daß er ihr eine angemessene Wohnung im Berliner Schlosse überläßt. Ich erwarte von seiner Freundschaft, daß er sie stets mit der Ehrerbietung behandelt, die man einer verwitweten Königin, der Witwe seines Bruders, schuldet.

7. Was das Allodialvermögen meiner Erbschaft angeht, so wird sich nicht viel vorfinden. Ich habe die Einkünfte des Staates als das Mark des Volkes betrachtet, für das ich ihm Rechnung schulde. Ich habe niemals auch nur den geringsten Teil davon für meinen eigenen Bedarf in Anspruch genommen277-2. Also sterbe ich arm und zufrieden in dem Bewußtsein, meiner Herrscherpfiicht genügt zu haben.

Von dem wenigen, was mir bleibt, setze ich die Königin, meine liebe Mutter, zur Erbin vom Pflichtteil des Allodialvermögens ein. Ihr vermache ich 40 000 Taler, den großen Brillanten, den ich am Finger trage, 40 der schönsten Orangenbäume von Sanssouci, mein silbernes, mit Weinlaub verziertes Tafelgeschirr in Potsdam, meinen schönsten Kronleuchter aus Bergkristall, der in meinem Eßzimmer in Pots,<278> dam hängt, zwei Porzellanservice, die ich in Potsdam habe, und 20 Eimer Ungarwein. Nota bene: wenn meine liebe Mutter, was Gott verhüten möge, vor mir stirbt, so wird dieser siebente Artikel ungültig.

8. Meinen Bruder August Wilhelm oder im Falle seines Todes den ältesten seiner dann lebenden Söhne setze ich zum Universalerben meines Allodialvermögens ein, und ich will, daß er folgende Legate auszahlt:

9. An meine Schwester in Bayreuth 40 000 Taler, meinen gelben Brillanten, der in meinem Schranke in Potsdam in einem Schmuckkästchen liegt, zwei Gespanne Pferde, den Rubens und den van Dyck278-1, die sich hier in Berlin in meinem Konzertsaal befinden, nebst 40 Eimern Ungarwein. Nota bene: wenn meine Schwester vor mir stirbt, so wird der neunte Artikel ungültig.

10. Meiner Schwester in Ansbach278-2 vermache ich zwei mit Brillanten besetzte Dosen, 10 Eimer Ungarwein und ein Gespann Pferde.

11. Meiner Schwester in Braunschweig278-3 vermache ich 10 000 Taler, die Uhr mit Brillanten, die ich trage, zwei mit Brillanten besetzte Dosen, ein Gespann preußischer Pferde, eine meiner schönsten Kutschen und den grünen Diamanten, der in meinem Schranke in Potsdam liegt.

12. Meiner Schwester in Schwedt278-4 vermache ich 20 000 Taler.

13. Meinem Bruder Heinrich vermache ich vier Handpferde aus meinem Stalle nebst Zubehör278-5.

14. Meiner Schwester in Schweden278-6 eine mit Brillanten besetzte Dose.

15. Meiner Schwester Amalie278-7 eine mit Brillanten besetzte Dose.

16. Meinem Bruder Ferdinand, der mir stets Freundschaft bewiesen hat, 20 000 Taler, 100 Eimer Ungarwein, sechs Handpferde mit ihren Schabracken, ein Gespann preußischer Pferde und die zweite Garnitur meines silbernen Services in Potsdam.

17. Meinem Schwager Prinz Ferdinand von Braunschweig278-8, der mich stets geliebt hat und den ich herzlich liebe, vermache ich 20 000 Taler, zwei mit Brillanten besetzte Dosen, zwei meiner Handpferde nebst Zubehör, ein preußisches Gespann, einen schönen offenen Wagen und 40 Eimer Ungarwein.

<279>

18. Ich empfehle meinem Erben aufs wärmste die tapferen und ehrlichen Männer, die würdigen Offiziere, die mit mir den Krieg in Schlesien, Böhmen und Sachsen mitgemacht haben. Ich bitte ihn, für alle Offiziere meiner Suite und meine persönlichen Adjutanten, die ich nach meinem Tode zurücklasse, zu sorgen. Er soll keinen von ihnen entlassen und überzeugt sein, daß sie ihm die gleiche Treue beweisen werden wie mir, die ich sterbend noch in dankbarer und liebender Erinnerung bewahre.

19. Ich empfehle ihm meine Sekretäre und vor allem Eichel279-1 mit dessen Redlichkeit ich stets höchst zufrieden war. Ihm bewillige ich eine Gratifikation von 5000 Talern. Ich will, daß jeder meiner Kammerdiener eine Gratifikation von 2 000 Talern, jeder meiner Garderoben- und Leibdiener 500 Taler erhält und daß ihnen ihr Gehalt unverkürzt weitergezahlt wird, bis sie passend versorgt sind.

20. Jedem Stabsoffizier meines Regiments279-2 vermache ich eine goldene, auf meine Kriege geprägte Denkmünze und jedem Subalternoffizier eine in Silber. All das befindet sich in meinem Schrank in meinem Schlafzimmer in Potsdam. Ich will ferner, daß von meinem ersten Bataillon jeder Soldat einen Friedrichsdor (fünf Taler), von den beiden anderen Bataillonen, dem Bataillon Retzow und den Gardesdukorps je einen halben Friedrichsdor (zwei Taler zwölf Groschen) erhält.

21. Durch das Testament meines Vaters bin ich verpflichtet, 10 000 Taler an das Militär-Waisenhaus in Potsdam zu zahlen. Sollte ich diese Summe vor meinem Tode noch nicht abgetragen haben, so will ich, daß mein Erbe sie zahlt.

22. Füge ich vor meinem Tode diesem Testamente ein Kodizill bei, so soll alles, was darin von meiner Hand geschrieben und unterzeichnet ist, die gleiche Kraft haben und ebenso ausgeführt werden wie das, was ich im gegenwärtigen Testamente verfügt habe.

23. Meinem Nachfolger empfehle ich meine liebe Mutter, meine Gemahlin, meine Brüder und Schwestern und die ganze Familie, und ich bitte ihn, sich bei allen Gelegenheiten zu erinnern, daß das gleiche Blut in ihren Adern stießt, daß er seinen Verwandten gegenüber Pflichten besitzt und daß er, wie verschieden auch der Zufall der Geburt ihre Lage gestaltet hat, dadurch von der Liebe und dem Beistand, den er ihnen schuldet, in keiner Weise entbunden ist. Ebenso empfehle ich meinen lieben Verwandten, besonders meinen Brüdern, es niemals an dem Respekt, der Treue und Ergebenheit, die sie ihrem ältesten Bruder und ihrem König schulden, fehlen zu lassen und bei jeder Gelegenheit der Öffentlichkeit das Beispiel des Gehorsams zu geben, der dem Oberhaupte des Staates zukommt.

<280>

Endlich gelten meine Wünsche bis zum letzten Atemzuge dem Staate. Möchte er stets mit Weisheit regiert werden! Möchten Gerechtigkeit und Tugend unablässig in ihm herrschen! Möchte er das mächtigste, reichste, glücklichste Land der Welt werden und fortbestehen bis ans Ende der Zeiten!

Berlin, II. Januar 1752.

F r i d e r i ch.

Zum Vollstrecker meines Testamentes ernenne ich den regierenden Herzog Karl von Braunschweig, in dessen Aufrichtigkeit und Redlichkeit ich völliges Vertrauen setze. Ich hoffe bestimmt, daß er aus Freundschaft für mich die Vollziehung meines letzten Willens gern auf sich nehmen wird.

<281>

Geheime Instruktion für den Kabinettsminister Graf Finckenstein

Berlin, 10. Januar 1757.

In der kritischen Lage, in der sich unsere Angelegenheiten befinden, muß ich Ihnen meine Weisungen geben, damit Sie bei allen unglücklichen Zufällen, die im Bereich der Möglichkeit liegen, zu den erforderlichen Entschließungen bevollmächtigt sind.

Sollte der Fall eintreten, was der Himmel verhüte, daß eine meiner Armeen in Sachsen vollständig geschlagen wird, oder daß die Franzosen die Hannoveraner aus ihrem Lande vertreiben, sich dort festsetzen und uns mit einem Einfall in die Altmark bedrohen, oder sollten die Russen durch die Neumark vordringen, so sind die königliche Familie, die obersten Gerichte, die Minister und das Generaldirektorium zu retten. Werden wir in Sachsen in der Gegend von Leipzig geschlagen, dann ist der geeignete Ort für die Übersiedlung der FamUie und des Staatsschatzes Küsirin. In diesem Falle müssen die königliche Familie und alle oben Genannten von der ganzen Garnison nach Küstrin eskortiert werden. Wenn die Russen durch die Neumark einbrechen oder uns ein Unglück in der Lausitz zustößt, so muß alles nach Magdeburg gebracht werden. Die letzte Zufluchtsstätte endlich ist Stettin; man soll aber nur im äußersten Notfall dorthin gehen. Die Garnison, die königliche Familie und der Staatsschatz sind unzertrennlich und bleiben stets zusammen, dazu die Krondiamanten und das Silbergerät aus den Staatsgemächern, das in diesem Falle nebst dem goldenen Service unverzüglich in Geld umgeprägt werden muß.

Sollte ich totgeschossen werden, so müssen die Geschäfte ohne die geringste Stockung und Veränderung weitergehen und ohne daß man merkt, daß sie in anderen Händen liegen. In diesem Falle muß man die Vereidigungen und Huldigungen beschleunigen, sowohl hier wie in Ostpreußen und besonders in Schlesien.

Wenn mir das Verhängnis zustieße, in Feindeshand zu fallen, so verbiete ich, die geringste Rücksicht auf meine Person zu nehmen und sich im geringsten an das zu kehren, was ich aus meiner Haft schreiben könnte. Sollte mir ein derartiges Un<282>glück zustoßen, so will ich mich für den Staat opfern, und man soll meinem Bruder282-1 gehorchen, der ebenso wie alle meine Minister und Generale mir mit seinem Kopf dafür haftet, daß keine Provinz, kein Lösegeld für mich geboten und daß der Krieg unter Ausnutzung aller Vorteile fortgesetzt wird, ganz als ob ich nie gelebt hätte.

Ich hoffe und ich darf glauben, daß Sie, Graf Finck, es nicht nötig haben werden, von dieser Instruktion Gebrauch zu machen; aber für den Fall eines Unglücks ermächtige ich Sie dazu. Zum Beweise dessen, daß dies nach reiflicher und guter Überlegung mein fester und unerschütterlicher Wille ist, unterzeichne ich sie eigenhändig und versehe sie mit meinem Insiegel.

<283>

Testament des Königs vor der Schlacht bei Leuthen
(28. November 1757)

Disposition, was geschehen soll, wenn ich getötet werde

Ich habe meinen Generalen Befehl für alles gegeben, was nach der Schlacht im Falle des glücklichen oder unglücklichen Ausganges geschehen soll. Im übrigen will ich, was meine Person betrifft, in Sanssouci beigesetzt werden, ohne Prunk, ohne Pomp und bei Nacht283-1. Man soll meinen Körper nicht öffnen, sondern mich ohne Umstände dorthin bringen und mich bei Nacht beerdigen.

Was die Geschäfte anlangt, so muß sofort an alle Kommandeure Befehl ergehen, die Truppen auf meinen Bruder283-2 zu vereidigen. Wird die Schlacht gewonnen, muß mein Bruder nichtsdestoweniger jemand mit der Notifikation und zugleich mit der Vollmacht zu Friedensverhandlungen nach Frankreich senden.

Das Testament283-3 soll geöffnet werden. Ich entbinde meinen Bruder von der Auszahlung aller Legate in barem Gelde, weil der traurige Zustand seiner Angelegenheilen ihn an ihrer Erfüllung verhindert. Ich empfehle ihm meine Flügeladjutanten, besonders Wobersnow, Krusemarck, Oppen und Lentulus283-4. Dies soll als Testament im Felde gelten283-5.

Ich empfehle alle meine Bedienten seiner Fürsorge.

<284>

Schreiben des Königs an Prinz Heinrich von Preußen284-1

Grüssau, 10. August 1758.



Mein lieber Bruder!

Ich bitte Dich um das unverbrüchlichste Stillschweigen über alles, was dieser Brief enthält. Er soll nur Dir allein zur Richtschnur dienen.

Morgen marschiere ich gegen die Russen. Da die Kriegsereignisse die verschiedenartigsten Zufälle zeitigen können, und da es leicht möglich ist, daß ich totgeschossen werde, so habe ich es für meine Pflicht gehalten. Dich von meinen Maßnahmen zu unterrichten, um so mehr, als Du der Vormund meines Neffen284-2 mit unbegrenzter Vollmacht bist.

1. Wenn ich totgeschossen werde, so müssen unverzüglich alle meine Armeen meinem Neffen den Eid leisten.

2. Die Operationen müssen mit solcher Tatkraft fortgesetzt werden, daß der Feind keinen Wechsel im Oberbefehl merkt.

3. Mein jetziges Vorhaben besieht darin, die Russen, wenn möglich, vollkommen zu schlagen, Dohna sofort wieder gegen die Schweden zu senden und mit meinem Korps selbst zurückzugehen, sei es nach der Lausitz, wenn der Feind von dorther eindringen sollte, sei es, um mich wieder mit der Armee284-3 zu vereinigen und 6 bis 7 000 Mann nach Oberschlesien zu detachieren, um de Ville284-4, der es beunruhigt, zu verjagen. Was Dich betrifft, so stelle ich Dir frei, so zu handeln, wie die Gelegenheit sich bietet. Dein Hauptaugenmerk muß auf die Pläne des Feindes gerichtet sein. Sie müssen gestört werden, bevor sie zur Reife gelangen.

<285>

Hinsichtlich der Finanzen glaube ich Dich unterrichten zu müssen, daß alle letzthin eingetretenen Schwierigkeiten, und besonders die, welche ich noch kommen sehe, mich zur Annahme der englischen Subsidien gezwungen haben285-1. Sie sind erst im Monat Oktober zahlbar.

Was die Politik betrifft, so ist eins gewiß: wenn wir diesen Feldzug gut bestehen, wird der Feind, der des Krieges überdrüssig, müde und erschöpft ist, der erste sein, der den Frieden wünscht. Ich hoffe bestimmt, im Laufe des Winters soweit zu gelangen.

Das ist im großen und ganzen alles, was ich Dir über die Staatsgeschäfte sagen kann. Was die Einzelheiten angeht, so wird es Deine Aufgabe sein. Dich unverzüglich über alles zu unterrichten. Zeigt man indes unmittelbar nach meinem Tode Ungeduld und allzu heftiges Verlangen nach dem Frieden, so erreichen wir damit nur, daß er ungünstig ausfällt und daß wir gezwungen sind, die Bedingungen unserer besiegten Feinde anzunehmen.

Ich muß zu alledem meine Marschroute hinzufügen, damit Du weißt, wo ich bin und wo Du mich finden kannst. Am 13. werde ich in Liegnitz sein, am 14. zwischen Lüben und Raubten, am 15. Ruhetag, am 16. nach Grünberg, am 17. bei dem Dorfe, wo ich, wie ich Dir schrieb, über die Oder gehen will285-2. Am 18. Brückenschlag, am 19. Übergang, am 20. Vereinigung mit Dohna, und in den Tagen vom 20. bis 25. hoffe ich, zwischen Meseritz und Posen eine Schlacht zu liefern.

Das ist alles, was ich Dir bis jetzt sagen kann. Du wirst umgehend von dem Erfolge meiner Operationen Nachricht erhalten.

F r i d e r i ch.

Ordre an meine Generals dieser Armee, wie sie sich im Fall zu verhalten haben, wann ich sollte todt geschossen werden 285-3

Im Lager bei Küstrin, 22. August 1758.

Sollte die Bataille gegen die Russen gewonnen werden, wie wir es alle hoffen, so muß der Feind mit aller Vigueur verfolget werden285-4.

Es muß gleich nach meinem Tod die Armee in meines Neveus Eid genommen werden, und da mein Bruder Heinrich Vormund desselben mit einer unbeschränkten Autorität ist, so muß die ganze Armee seine Befehls so respektieren, als die von dem regierenden Herrn.

<286>

Ich will, daß nach meinem Tod keine Umstände mit mir gemacht werden. Man soll mir nicht öffnen, sondern stille nach Sanssouci bringen und in meinem Garten begraben lassen286-1.

Dieses ist mein letzter Wille, und hoffe, daß alle meine Generals und die Armee solchem strikte nachleben werden.

F r i d e r i ch.

Nota bene: Sollte die Bataille verloren gehen, so muß sich die Armee hinter Küstrin setzen, von allen anderen Armeen Secours an sich ziehen und, je eher je lieber, dem Feind von frischem wieder auf den Hals gehen.

<287>

Das Testament vom 8. Januar 1769

Unser Leben führt uns mit raschen Schritten von der Geburt bis zum Tode. In dieser kurzen Zeitspanne ist es die Bestimmung des Menschen, für das Wohl der Gemeinschaft, deren Mitglied er ist, zu arbeiten. Seit dem Tage, da mir die Leitung der Geschäfte zufiel, war es mein ernstes Bemühen, mit allen Kräften, die mir die Natur verliehen, und nach Maßgabe meiner schwachen Einsicht den Staat, den zu regieren ich die Ehre hatte, glücklich und blühend zu machen. Ich habe dem Recht und den Gesetzen zur Herrschaft verholfen, habe Ordnung und Klarheit in die Finanzen gebracht und im Heere die Mannszucht erhalten, die ihm seine Überlegenheit über die anderen Truppen Europas verschaffte. Nachdem ich diese Pflichten gegen den Staat erfüllt habe, hätte ich mir ewige Vorwürfe zu machen, wenn ich die Angelegenheiten meiner Familie vernachlässigte. Zur Abwendung von Zerwürfnissen unter meinen Angehörigen, die wegen meiner Erbschaft entstehen könnten, erkläre ich in dieser feierlichen Urkunde meinen letzten Willen.

1. Gern und ohne Klage gebe ich meinen Lebensodem der wohltätigen Natur zurück, die ihn mir gütig verliehen hat, und meinen Leib den Elementen, aus denen er besteht. Ich habe als Philosoph gelebt und will als solcher begraben werden, ohne Gepränge, ohne feierlichen Pomp. Ich will weder geöffnet noch einbalsamiert werden. Man bestatte mich in Sanssouci auf der Höhe der Terrassen in einer Gruft, die ich mir habe Herrichten lassen. Prinz Moritz von Nassau287-1 ist in gleicher Weise in einem Wäldchen bei Kleve beigesetzt worden. Sterbe ich in Kriegszeiten oder auf der Reise, soll man mich im ersten besten Orte beisetzen und im Winter nach Sanssouci an die bezeichnete Stätte bringen.

2. Meinem lieben Neffen Friedrich Wilhelm, dem Thronfolger287-2, hinterlasse ich das Königreich Preußen, die Provinzen, Staaten, Schlösser, Festungen, Munition, Zeughäuser, die von mir eroberten oder ererbten Länder, alle Kronjuwelen (die sich in Händen der Königin und seiner Gemahlin287-3 befinden), die Gold- und Silberservice,<288> die in Berlin sind, meine Landhäuser, die Bibliothek, das Münzkabinett, die Gemäldegalerie, Gärten usw. Ferner hinterlasse ich ihm den Staatsschatz, so wie er ihn am Tage meines Todes vorfinden wird, als Eigentum des Staates und allein dazu bestimmt, die Völker zu verteidigen oder ihnen Erleichterung zu verschaffen.

3. Sollte ich irgendwelche kleine Schuld hinterlassen, an deren Bezahlung der Tod mich hindert, so soll mein Neffe gehalten sein, sie zu begleichen: dies ist mein Wille.

4. Der Königin, meiner Gemahlin, hinterlasse ich das Einkommen, das sie genießt und das um jährlich 10 000 Taler erhöht werden soll, zwei Tonnen Wein jährlich, freies Holz und das Wildbret für ihre Tafel. Unter dieser Bedingung hat die Königin sich verpflichtet, meinen Neffen zu ihrem Erben zu ernennen288-1. Da ferner kein geeigneter Witwensitz für sie vorhanden ist, so begnüge ich mich, der Form halber Stettin zu bestimmen. Zugleich verlange ich von meinem Neffen, daß er ihr eine angemessene Wohnung im Berliner Schlosse überläßt und ihr mit der Ehrerbietung begegnet, die ihr als Witwe seines Onkels und als einer Fürstin zukommt, deren Tugend sich niemals verleugnet hat.

5. Kommen wir auf den Allodialnachlaß. Ich bin niemals geizig oder reich gewesen; ich habe also nicht über viel zu verfügen. Die Einkünfte des Staates habe ich stets als die Bundeslade betrachtet, die keine profane Hand anzutasten wagt. Die öffentlichen Einkünfte sind niemals für meinen eigenen Bedarf in Anspruch genommen. Meine persönlichen Ausgaben haben niemals 220 000 Taler im Jahre überschritten288-2. Meine Verwaltung läßt mir also ein ruhiges Gewissen, und ich kann der Öffentlichleit ohne Furcht Rechenschaft darüber ablegen.

6. Meinen Neffen Friedrich Wilhelm setze ich zum Universalerben meines Allodialvermögens ein, unter der Bedingung, daß er folgende Legate auszahlt:

7. Meiner Schwester in Ansbach288-3 eine Dose im Werte von 10 000 Talern, die sich in meiner Schatulle befindet, und eins meiner Porzellanservice aus der Fabrik in Berlin.

8. Meiner Schwester in Braunschweig288-3 50 000 Taler, wörtlich: fünfzigtausend Taler, mein mit Weinlaub verziertes Silberseroice in Potsdam und eine schöne Kutsche.

9. Meinem Bruder Heinrich 200 000 Taler, wörtlich: zweihunderttausend Taler, 50 Eimer Ungarwein, einen schönen Kronleuchter aus Bergkristall in Potsdam, den grünen Diamanten, den ich am Finger trage, zwei Handpferde mit Zubehör und ein Gespann von sechs preußischen Pferden.

10. Seiner Gemahlin, der Prinzessin Wilhelmine von Hessen288-4, 6 000 Taler aus den Einkünften, die ich von einem in der Tabakregie angelegten Kapital beziehe.

<289>

11. Meiner Schwester, der Königin von Schweden, vermache ich eine meiner goldenen Dosen im Werte von 10 000 Talern, 20 Eimer Ungarwein und ein Gemälde von Pesne im Schloß Sanssouci, das ich von Algarotti289-1 erhalten habe.

12. Meiner Schwester Amalie 10 000 Taler, wörtlich: zehntausend Taler, von den Einkünften aus dem in der Tabakregie angelegten Kapital, eine Dose im Werte von 10 000 Talern aus meiner Schatulle, 20 Eimer Ungarwein und das silberne Tafelgeschirr, von dem meine Flügeladjutanten in Potsdam speisen.

13. Meinem lieben Bruder Ferdinand vermache ich 50 000 Taler, wörtlich: fünft zigtausend Taler, 50 Eimer Ungarwein, eine Galakutsche mit Bespannung und allem Zubehör.

14. Seiner Frau, meiner lieben Nichte289-2, 10000 Taler, wörtlich: zehntausend Taler, von den Einkünften aus meinem in der Tabakregie angelegten Gelde und eine Dose mit Brillanten.

15. Meiner Nichte, der Prinzessin von Oranien289-3, eins meiner Porzellanseroice in Berlin, eine Dose im Werte von 10 000 Talern, 40 Eimer Ungarwein und eine Galakutsche mit einem Gespann preußischer Pferde.

16. Meiner Nichte, der Herzogin von Württemberg289-4, eine Dose im Werte von 6 000 Talern und 20 Eimer Ungarwein, eine offene Chaise mit einem preußischen Gespann.

17. Meinem lieben Neffen, dem Markgrafen von Ansbach289-5, meinen gelben Diamanten, zwei meiner besten Handpferde mit Zubehör und 30 Eimer Ungarwein.

18. Meinem Neffen, dem Erbprinzen von Braunschweig289-6, zwei meiner englischen Pferde mit Zubehör und 10 Eimer Ungarwein.

19. Meinem Neffen Prinz Friedrich von Braunschweig 10 000 Taler.

20. Meinem Neffen Prinz WUHelm von Braunschweig 10 000 Taler.

21. Meiner Schwedter Nichte, der Gemahlin des Prinzen von Württemberg289-7, 20 000 Taler und eine Dose mit Brillanten.

22. Ihrem Gemahl zwei meiner Handpferde mit Zubehör und 20 Eimer Ungarwein.

23. Meiner Nichte, der Prinzessin Philippine von Schwedt289-8, 10 000 Taler.

<290>

24. Dem Prinzen Ferdinand von Braunschweig, meinem Schwager290-1, den ich stets geschätzt habe, eine Dose mit Brillanten aus meiner Schatulle und 20 Eimer Ungarwein.

25. Ich empfehle meinem Erben aufs wärmste die tapferen Offiziere, die unter meinem Befehl den Krieg mitgemacht haben. Ich bitte ihn, besonders für die Offiziere meiner Umgebung zu sorgen. Er soll keinen fortschicken und keinen von ihnen, wenn er alt und schwach ist, im Elend umkommen lassen. Er wird in ihnen geschickte Militärs und Leute besitzen, die Beweise von ihrer Intelligenz, Tapferkeit und Treue gegeben haben.

26. Ich empfehle ihm meine Privatsekretäre, ebenso alle, die in meinem Kabinett gearbeitet haben. Sie haben Übung in den Geschäften und können ihn im Anfang seiner Regierung über sehr viele Dinge aufklären, die ihnen bekannt sind und die selbst die Minister nicht wissen.

27. Ich empfehle ihm gleichfalls alle, die in meinen Diensten gestanden haben, ebenso meine Kammerdiener. Ich vermache Zeysing 2000 Taler für seine große Treue und 500 Taler jedem meiner Garderobediener. Ich hoffe bestimmt, daß mein Erbe ihnen ihr Gehalt läßt, bis sie passend versorgt sind.

28. Jedem Stabsoffizier mewes Regiments, des Bataillons Lesiwitz290-2 und der Gardesdukorps vermache ich eine goldene Denkmünze, die auf die von den Truppen unter meiner Führung errungenen Erfolge und Siege geprägt worden ist. Jedem Soldaten dieser vier Bataillone vermache ich zwei Taler pro Kopf und ebensoviel jedem Gardedukorps.

29. Füge ich vor meinem Tode diesem Testament ein eigenhändig geschriebenes und unterzeichnetes Kodizill bei, so soll es die gleiche Kraft haben wie diese feierliche Urkunde.

30. Wenn jemand von denen, die ich bedacht habe, vor mir stirbt, so ist das Legat null und nichtig.

31. Wenn ich während des Krieges sterbe, soll mein Generalerbe gehalten sein, erst nach Wiederherstellung des Friedens meine Erbschaft auszuzahlen. Im Verlaufe des Krieges aber soll niemand das Recht haben, an den Nachlaß Forderungen zu stellen.

32. Ich empfehle meinem Nachfolger, sein eigen Blut in seinen Onkeln, Tanten und allen Blutsverwandten zu achten. Der Zufall, der über dem Menschengeschick waltet, entscheidet die Erstgeburt. Aber deshalb, weil man König ist, ist man noch nicht besser als die anderen. Ich empfehle allen meinen Verwandten, in Frieden miteinander zu leben. Möchten sie, wenn es einmal gilt, ihre persönlichen Interessen dem Wohle des Vaterlandes und dem Vorteil des Staates zu opfern verstehen.

<291>

Bis zum letzten Atemzuge werden meine Wünsche dem Glücke des Staates gelten. Möchte er stets mit Gerechtigkeit, Weisheit und Stärke regiert werden! Möchte er durch die Milde der Gesetze der glücklichste, in seinen Finanzen der bestverwaltete und durch ein Heer, das nur nach Ehre und edlem Waffenruhm trachtet, der am tapfersten verteidigte sein! Möchte er blühen bis ans Ende der Zeiten!

33. Zu meinem Testamentsvollstrecker ernenne ich den regierenden Herzog Karl von Braunschweig, von dessen Freundschaft, Aufrichtigkeit und Redlichkeit ich mir verspreche, daß er die Vollziehung meines letzten Willens auf sich nehmen wird.

Berlin, 8. Januar 1769.

F r i d e r i ch.


273-1 Das undatierte Schreiben trägt den Eingangsvermerk: 7. März 1741. Der König befand sich Anfang März in Schweidnitz.

273-2 Charakteristik der politischen Verhandlungen an den Höfen von London, Petersburg, Paris und München, im Haag, in Kopenhagen und Dresden.

273-3 Anspielung auf den Überfall bei Baumgarten am 27. Februar 1741 (vgl. Bd. II, S. 70).

273-4 Prinz August Wilhelm, der präsumptive Thronfolger.

274-1 Freiherr Johann Georg Wenzel von Knobelsdorff, der Freund des Königs und Surintendant der königlichen Schlösser.

274-2 Wohl eine Verwechslung mit dem sogenannten Grab der Horatier bei Albano.

275-1 Am Vorabend der Schlacht bei Mollwitz, die für den 9. April geplant war, aber wegen Schneegestöbers an diesem Tage auf den 10. verschoben wurde (vgl. Bd. II, S. 73).

275-2 August Friedrich Eichel (vgl. S. 155) und Elias Schumacher, die Kabinettsselretäre des Königs.

275-3 Die Obersten und Generaladjutanten Dietrich von Keyserling!, Graf Leopold Alexander Wartensleben, Graf Hans Christoph Friedrich Hase und Charles Etienne Jordan, der Sekretär und literarische Berater des Königs.

275-4 Michael Gabriel Fredersdorf, Geheimer Kämmerier.

277-1 Johann Moritz von Nassau-Siegen († 1679).

277-2 Vgl. S. 129 f.

278-1 Von Rubens ein allegorisches Bild und van Dycks „Spielende Kinder“.

278-2 Markgräfin Friederike † 1784), Gemahlin des Markgrafen Karl Wilhelm Friedrich.

278-3 Herzogin Charlotte († 1801), Gemahlin Herzog Karls.

278-4 Markgräfin Sophie (s 1765), Gemahlin des Markgrafen Friedrich Wilhelm.

278-5 Die Geringfügigkeit dieses Legates fällt um so mehr auf, als der jüngste Bruder, Prinz Ferdinand, so reichlich bedacht ist; sie erklärt sich aus der Spannung, die zwischen dem König und dem Prinzen Heinrich damals herrschte.

278-6 Königin Ulrike († 1782), Gemahlin König Adolf Friedrichs.

278-7 Prinzessin Amalie starb unvermählt 1787.

278-8 Prinz Ferdinand stand von 1740 bis 1766 in preußischen Diensten; während des Siebenjährigen Krieges führte er die alliierte Armee auf dem westlichen Kriegsschauplatz.

279-1 Vgl. S. 155.

279-2 Das Königsregiment, dessen I. Bataillon als Leibgarde, dessen II. und III. Bataillon als Regiment Garde bezeichnet wurden. Das weiter unten genannte Grenadier-Garde, Bataillon Retzow enthielt die Reste des 1740 von König Friedrich aufgelösten Königsregiments seines Vaters, der sogenannten Potsdamer Riesengarde.

282-1 Prinz August Wilhelm.

283-1 Vgl. S. 276.

283-2 Prinz August Wilhelm.

283-3 Vom 11. Januar 1752 (vgl. S. 276ff.).

283-4 Moritz Franz Kasimir von Wobersnow; Hans Friedrich von Krusemarck; Karl Friedrich von Oppen; Freiherr Rupert Scipio Lentulus.

283-5 Hinweis auf das formlose testamentum militis des Römischen Rechtes.

284-1 Der obige Brief an Prinz Heinrich in Sachsen ist geschrieben vor dem Aufbruch des Königs aus Schlesien zum Marsch gegen die Russen. Friedrich vereinigte sich am 21. August 1758 mit dem Korps des Grafen Dohna, das bisher in Pommern gekämpft hatte, und schlug am 25. die Russen bei Zorndorf.

284-2 Friedrich Wilhelm, der älteste Sohn des am 12. Juni 1758 gestorbenen Prinzen August Wilhelm und präsumptive Thronfolger (vgl. S.204).

284-3 Der König hatte 51 Bataillone und 75 Schwadronen in Schlesien zurückgelassen.

284-4 Marquis Karl de Ville de Canon, österreichischer Generalfeldzeugmeister.

285-1 Am 11. April 1758 hatte der König einen Subsidienvertrag mit England geschlossen.

285-2 Tschicherzig, südlich von Züllichau.

285-3 Die Ordre erging in deutscher Sprache.

285-4 Hier folgen Weisungen für die militärischen Operationen nach der Schlacht.

286-1 Vgl. S. 276.

287-1 Vgl. S. 277.

287-2 August Wilhelm, der Vater des Prinzen, war am 12. Juni 1758 gestorben.

287-3 Elisabeth Christine Ulrike, geb. Prinzessin von Braunschweig-Wolfenbüttel, am 21. April 1769 von dem Prinzen von Preußen geschieden; er vermählte sich am 14. Juli 1769 mit Prinzessin Friederike von Hessen-Darmstadt.

288-1 Vgl. S. 277.

288-2 Vgl. S. 129f.

288-3 Vgl. S. 278.

288-4 Vermählt am 25. Juni 1752; seit Ende 1766 lebte sie von dem Prinzen getrennt; sie starb 1808.

289-1 Das von dem Grafen Algarotti († 1764) dem Könige vermachte Gemälde stellt eine Bäuerin am Fenster dar, die den Kopf auf ihren rechten Arm stützt.

289-2 Prinzessin Luise, eine Tochter der Markgräfin Sophie von Schwebt, der Schwester des Königs.

289-3 Wilhelmine, die Tochter des Prinzen August Wilhelm, hatte 1767 den Prinzen Wilhelm V. von Oranien, Erbstatthalter der Niederlande, geheiratet.

289-4 Elisabeth Friederike Sophie, Gemahlin des Herzogs Karl Eugen (vgl. S. 200) und Tochter der Markgräfin Wilhelmine von Bayreuth.

289-5 Alexander, Sohn der Markgräfin Friederike, seit 1757 regierender Markgraf.

289-6 Karl Wilhelm Ferdinand, Sohn der Herzogin Charlotte. Die beiden folgenden, Friedrich und WUHelm, sind seine Brüder.

289-7 Dorothea, Tochter der Markgräfin Sophie von Schwedt und Gemahlin des Prinzen Friedrich Eugen von Württemberg, der von 1749 bis 1769 in preußischen Diensten stand.

289-8 Tochter der Schwester des Königs, der Marlgräfin Sophie; sie heiratete 1773 den Landgrafen Friedrich II. von Hessen-Kassel.

290-1 Vgl. S. 278.

290-2 Das frühere Grenadier-Garde-Bataillon Retzow (vgl. S. 279).