Testament des Königs vor der Schlacht bei Leuthen
(28. November 1757)
Disposition, was geschehen soll, wenn ich getötet werde
Ich habe meinen Generalen Befehl für alles gegeben, was nach der Schlacht im Falle des glücklichen oder unglücklichen Ausganges geschehen soll. Im übrigen will ich, was meine Person betrifft, in Sanssouci beigesetzt werden, ohne Prunk, ohne Pomp und bei Nacht283-1. Man soll meinen Körper nicht öffnen, sondern mich ohne Umstände dorthin bringen und mich bei Nacht beerdigen.
Was die Geschäfte anlangt, so muß sofort an alle Kommandeure Befehl ergehen, die Truppen auf meinen Bruder283-2 zu vereidigen. Wird die Schlacht gewonnen, muß mein Bruder nichtsdestoweniger jemand mit der Notifikation und zugleich mit der Vollmacht zu Friedensverhandlungen nach Frankreich senden.
Das Testament283-3 soll geöffnet werden. Ich entbinde meinen Bruder von der Auszahlung aller Legate in barem Gelde, weil der traurige Zustand seiner Angelegenheilen ihn an ihrer Erfüllung verhindert. Ich empfehle ihm meine Flügeladjutanten, besonders Wobersnow, Krusemarck, Oppen und Lentulus283-4. Dies soll als Testament im Felde gelten283-5.
Ich empfehle alle meine Bedienten seiner Fürsorge.
283-1 Vgl. S. 276.
283-2 Prinz August Wilhelm.
283-3 Vom 11. Januar 1752 (vgl. S. 276ff.).
283-4 Moritz Franz Kasimir von Wobersnow; Hans Friedrich von Krusemarck; Karl Friedrich von Oppen; Freiherr Rupert Scipio Lentulus.
283-5 Hinweis auf das formlose testamentum militis des Römischen Rechtes.