<X>und alle Sorgen der Regierung umfassende Sammlung der Urkunden eine kaum zu bewältigende Aufgabe bilden, dass die Vereinigung der Documente in diesem Umfange erdrückend, deren Verschiedenartigkeit verwirrend wirken würde. Es schien danach geboten, zunächst nur das Feld ins Auge zu fassen, auf welchem Friedrichs Genius Bahn brechend neue Wege eingeschlagen und seinen Staat in unablässiger Spannung und hartem Ringen glänzend emporgeführt hatte. Die Akademie erbat und erhielt in dem freien und grossen Sinn, welcher die Regierung König Wilhelms kennzeichnet, die allerhöchste Ermächtigung, die politische Correspondenz Friedrichs des Grossen zu publiciren.

Mit der Leitung der Herausgabe seitens der Akademie betraut, haben die Unterzeichneten die überreiche Zahl der in den Archiven des Staats bewahrten Schriftstücke durchmustert, in denen die Politik Friedrichs II. während und in ihrer Ausführung niedergelegt worden ist. Diese Urkunden, viele tausende, liessen in ihrer Folge nur wenige Lücken erkennen, deren Ergänzung aus auswärtigen Archiven unschwer bewerkstelligt werden konnte. Eingedenk jenes Wortes Friedrichs: „die Geschichte soll nur aufnehmen, was aufbehalten zu werden verdient“ wie im Sinne der uns gestellten Aufgabe, konnte nicht in Frage kommen, alle die auswärtigen Beziehungen des Königs angehenden Schriftstücke, welche seine oder seiner Gehülfen Unterschrift tragen, dieser Publication einzureihen. Aber ebenso wenig durfte eines der Documente, welche die Politik des Königs für irgend einen ihrer Momente, für irgend eine ihrer Richtungen und Abwandlungen kennzeichnen, übergangen werden, wenn das Ziel erreicht, der Gang seiner Politik zusammenhängend und erschöpfend erschlossen werden sollte. Diese waren vollständig aufzunehmen und ohne Ausnahme. Die unmittelbarsten und bezeichnendsten Urkunden der Action des Königs sind seine eigenhändigen Denkschriften, Erwägungen, Instructionen, Entwürfe und Weisungen, seine Marginalien und Resolutionen auf die Berichte seiner Minister und Gesandten. Diesen zur Seite steht die eigenhändige Correspondenz des Königs mit seinen Vertrauten, mit leitenden Staatsmännern des Auslandes, mit den Souveränen. Weiter