13. AN DEN LANDGRAFEN WILHELM ZU HESSEN-CASSEL.

Berlin, 19. Juni 1740.

Empfangsbestätigung eines Briefes des Landgrafen vom 13. Juni. „Sowohl der Sachen Bewandniss an und vor sich selbst, und Meine beständige Neigung den Ruhestand im Reich handhaben und alle unrechtmässige Gewalt abkehren zu helfen, als auch Meine vor Ew. Liebden tragende besondere Consideration, haben Mir nicht den geringsten Anstand übrig gelassen, Churmainz von dergleichen gewaltthätiger Unternehmung Inhalts des abschriftlichen Beischlusses abzumahnen.“

Friderich.

A.B. Borcke. H. v. Podewils. Thulemeier.

Auszug aus dem Concept.

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