457. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL GRAF VON SCHWERIN IN BRESLAU.

Lager bei Strehlen, 12. August 1741.

Ich habe aus Eurem Rapport vom 11. d. ersehen, was Ihr von dem ferneren Verlauf der dortigen Sachen und der Huldigung des Magistrats, der Garnison und der Bürgerschaft gemeldet. Ich bin auch mit allem, was Ihr gethan und vorgeschlagen, völlig zufrieden und approbire solches. Indessen sind noch zwei Arrangements zu machen; denn was den alten Magistrat betrifft, dem Ich zu trauen nicht Ursach habe, so sollet Ihr denselben absetzen, und diejenigen Stände und Ordnungen, so mit dem Stadtwesen zu thun haben, zusammenfordern und von ihnen andere tüchtige, redliche und wohlgesinnete Subjecta <303>zum Magistrat wählen lassen, die Ich dann confirmiren werde. Wegen der zu wählenden Bürgermeister ist insonderheit darauf zu sehen, dass sie gut preussisch gesinnet sind, worüber Ihr mit dem Morgenstern, welcher die Leute kennet, sprechen und seinen Vorschlag vernehmen müsset. Wegen der Gehälter soll es noch in statu quo bleiben, bis allesrecht in Ordnung gebracht und reguliret sein wird.

Das Stadtbataillon anlangend, so soll solches so lange da bleiben, bis das Regiment von Dohna dort einrücket, welches den 17. oder 18. d. geschehen dürfte; alsdann sollet Ihr alle Leute, so davon Bürger sind, verabscheiden, von denen ledigen aber und so keine Bürger sind sollein Garnisonbataillon formiret und selbiges, nachdem Ich es mit Officiers versehen, und wenn das gedachte Münchowsche303-1 Regiment dorten angekommen, nach Glogau in Garnison geleget werden.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.



303-1 Sic.