6390. AN DEN KRIEGSRATH CÖPER IN POTSDAM.

[Potsdam], 10. Juli [1754].

Weilen ich ganz ohnumgänglich eine Abschrift von denen einliegenden Piècen nöthig habe, da des Königs Majestät solche Allerhöchstselbst jemandem,373-1 jedoch nur allein ad statum legendi, communiciren wollen, sonder dass derselbe wissen noch muthmaassen solle, woher solche kommen könne, so muss des Herrn Kriegesrath Cöper Hochedelgeboren ersuchen, von der von Numero A373-2 sich selbst zu bemühen, jedoch ohne in der Abschrift das A darüber zu setzen. Die Numero C373-3 und besonders die dritte Pièce373-4 wird allenfalls der Herr Geh. Secrétaire Laspeyres abschreiben können.373-5

Eichel.

Promemoria
für Se. Excellenz den Römisch-Kaiserlich-Königlichen ausserordentlichen Botschafter Grafen von Esterhazy.

Moskwa, 23. Marth 1754 [st. v.].

Ihro Excellenz der Herr Botschafter werden bereits ohnfehlbar von dem Vorwurf derjenigen Conferenz, die am 12. December a. p. zwischen dem Russisch-Kaiserlichen ausserordentlichen Botschafter, des Herrn Grafen von Keyserlingk Excellenz, und Sr. Excellenz dem Römisch-Kaiserlich-Königlichen Hofkanzler Herrn Grafen von Kaunitz-Rittberg gehalten worden, wie auch von dem eigentlichen Inhalt der unter ihrer beiderseitigen Unterschrift ausgewechselten förmlichen Declarationes373-6 vollkommen au Fait gesetzt sein.

Ohngeachtet die gemeinschaftliche und natürliche Intérêts beider hohen Kaiserlichen Höfe nothwendig erfordern, alles dasjenige, was zur Störung des allgemeinen heilsamen Ruhestandes in Europa gereichen könnte, zu hintertreiben, das Hauptaugenmerk aber auch dahin zu richten, damit dem Könige in Preussen kein Vorschub gegeben werde, sich in Schwächung des einen oder des andern von denen gemeinschaftlichen Bundesgenossen noch mächtiger zu machen, so gereichet dennoch<374> Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen zu einer wahren Zufriedenheit diejenige Bereitwilligkeit und Eifer, womit Ihro Majestät die Römische Kaiserin-Königin geruhet haben, mittelst gedachter Declaration zu versprechen, dass im Fall die chur-hannöverische und chur-sächsische Länder von des Königs in Preussen Majestät feindlich angegriffen würden, Höchstdieselben sich nicht blosserdings in die bundsmässige Hilfe zu beschränken, sondern vielmehr dem angegriffenen Theil einen solchen Beistand, der nach Beschaffenheit der Zeit und der Umstände zureichend sein wird, das entzündete Kriegsfeuer bei seinem ersten Ausbruch zu ersticken, wirklich zu leisten entschlossen sind.

Da Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen die gute Sache mit einem gleichmässigen Eifer beherzigen und sich zu einem wahren Vergnügen setzen, Allerhöchstdero hierüber hegende aufrichtige Gesinnungen auch in der That zeigen zu können, so haben Ihro Kaiserl. Majestät dem dahier vorseienden Königlich grossbritannischen Herrn Envoyé extraordinaire von Guy Dickens versichern lassen, dass, daferne die churhannöverische Lande von des Königs in Preussen Majestät angegriffen werden würden, Allerhöchstdieselben sodann nicht entstehen würden, alles äusserste zur Abbeugung der Gefahr, womit etwan gedachte Lande bedrohet werden möchten, anzuwenden und dem König in Preussen, wann es nur möglich, in seiner unersättlichen Lust, sich durch fremde Güter zu bereichern, Maass und Ziel zu setzen. Damit man aber desto besser im Stande und in der Nähe sein könne, die Hilfe, sobald der Vorfall selbige erheischen möchte, zu leisten, so haben Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen bereits zu befehlen geruhet, ein Corps von 60,000 Mann regulären Truppen nach Livland marschiren zu lassen, halten selbiges auch wirklich daselbst in dem marschfertigen Stande, ausser die Cosaquen und andere leichte Truppen, deren Anzahl ebenfalls beträchtlich ist.

Gleichwie die Neigung beider Kaiserlichen Höfe mit ihren gemeinsamen und reciproquen Intérêts vollkommen übereinstimmen, und Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen den festen Entschluss hegen, alle mit Dero Alliirten vorwaltende Bündnisse, insbesondere aber diejenigen, welche Sie mit der Römischen Kaiserin-Königin Majestät mittelst des anno 1746 geschlossenen Tractats und dessen separaten und secreten Articuln ergriffen haben, heilig zu erfüllen, so bleibet auch gar kein Zweifel übrig, es werden Ihro Majestät die Römische Kaiserin-Königin sich nicht abgeneigt finden lassen, zum Besten der gemeinsamen Sache noch ausdrücklich declariren zu lassen, dass, daferne Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen von dem König in Preussen oder von wem es sonst auch sein wolle, in Betracht derjenigen Hülfe, die Sie des Königs von Grossbritannien Majestät wie Churfürsten von Hannover zu geben Sich anheischig gemacht, angegriffen werden sollten, Ihro Majestät die Römische Kaiserin-Königin sothanen Angriff für den casum fœderis besagten Tractats von anno 1746 anerkennen und alle die mittelst des<375>selben und dessen separat und secreten Articuln ergriffene Verbindungen in ohnverzüglicher und wirklicher Erfüllung setzen wolle.

Wie nun die abseiten Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen auf gedachten livländischen Grenzen bereits vorgekehrte Kriegesveranstaltungen fähig sein können, den König von Preussen von einigen weiteren Unternehmungen zurückzuhalten, und noch sicherer, wann andererseits auch der Römischen Kaiserin-Königin Majestät den Entschluss zu fassen geruhen wollten, ebenfalls ein ansehnliches Corps an denen schlesischen Grenzen zusammenrücken zu lassen, um desto besser im Stande zu sein, sowohl obgedachte Bündnisse sogleich und sonder Anstand erfüllen, als auch den König von Preussen von allen Unternehmungen, wodurch der Friede und der Ruhestand gestöret würden, zurückhalten zu können, so tragen Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen zu der Freundschaft und Eifer für die gute Sache der Römischen Kaiserin-Königin Majestät das vollkommenste Vertrauen, es werden Höchstdieselben um so williger Sich darinnen finden lassen, als Dero selbsteigene Intérêts solche Vorsichtigkeit zu erfordern scheinen.

Ein Russisch-Kaiserliches Ministère befindet sich in Betracht vorangeführter wichtiger Umstände, mit welchen die reciproque Sicherheit beider hohen Reiche verknüpft ist, befehliget, des Herrn ausserordentlichen Botschafters Excellenz dieses alles im Vertrauen mitzutheilen und zugleich geziemend zu ersuchen, seine Bemühungen bei seinem hohen Hofe dahin anzuwenden, damit obgedachte Declaration sobald wie möglich dahier ertheilet werde.

Gr. A. Bestushew. Woronzow.


Nach der Ausfertigung. Die Beilage nach der von Maltzahn unter dem 7. Juni (vergl. S. 346] überreichten Abschrift.



373-1 Graf Podewils, der in diesen Tagen (bis 20. Juli) als Gast des Königs in Sanssouci weilte. Podewils sendet am 13. Juli „die mir gestern gütigst communicirte vier importante Piècen“ an Eichel zurück.

373-2 „Projet de Convention“ . Siehe 356.

373-3 „Promemoria“ , d. d. Moscou 21 mars 1754. Vergl. S. 350.

373-4 Das im Text folgende Promemoria für Esterhazy.

373-5 Durch ein zweites Billet an Cöper von gleichem Datum erbittet Eichel eine Abschrift des „Extracts einer Depesche des von Funcke, d. d. 9. April 1754“ (vergl. S. 346 Anm. 1).

373-6 D. d. 16. December 1753. vergl. S. 248 Anm. 1. Die Declaration enthält die Zusage der Kaiserin-Königin, dass im Falle eines preussischen Angriffes gegen Sachsen oder Hannover „sie es nicht bloss bei der bundesmässigen Hülfe bewenden zu lassen, sondern vielmehr einen solchen Beistand mit Macht und Nachdruck zu leisten gesonnen sei, wodurch unter kräftigster Mitwirkung der Kaiserin von Russland das entstehende Kriegesfeuer sofort bei seinem Ausbruch ersticket und der Ruhestand könne wieder hergesteilet werden.“