<207> gegen Sachsen auf das ernstlichste und mit vollkommenem Nachdruck gehalten und dagegen auf keine Weise, es sei directement oder indirectement, Unterschleife gestattet noch conniviret werden müssen, so erinnere Ich Euch hierdurch auf das ernstlichste, dass Ihr weder bei der Kammer, noch sonst jemandem gestatten sollet, auch nur in einem einigen Stücke von demjenigen abzugehen, oder aber zu conniviren oder durch die Finger zu sehen, was Ich dieserwegen zu Repressalien gegen die Sachsen geordnet und befohlen habe, anderergestalt Ich Mich desfalls lediglich und alleine an Euch halten und Euch desfalls zu der schweresten Verantwortung ziehen lassen würde, indem Ich sonsten durch dergleichen imaginaire Billigkeit Meines Hauptzweckes verfehlen, und die durch erwähnte Repressalien vorjetzo sich ereignende Inconvenienzien nur noch weiterhin protrahiret, Meine Absichten eludiret und endlich freilich verschiedene von meinen Unterthanen unglücklich gemachet werden würden, davon die Schuld alsdann lediglich denenjenigen beizumessen sein würde, die auf meine Ordres nicht mit dem gehörigen Nachdruck gehalten haben.

Bei welcher Gelegenheit Ich dann nicht umhin kann, Euch bekannt zu machen, wie allhier gesaget werden wollen, dass es das berlinsche Lagerhaus ohnlängst in Schlesien Wolle einkaufen lassen wollen, dessen Commissarien vergebens wieder zurückgekommen waren, weilen alle Wolle von dortigen Kaufleuten bereits aufgekaufet worden, von welchen solche durch allerhand Détours und unter verschiedenen Prätexten nacher Sachsen, auch von dar weiter nach den österreichschen Landen verkaufet worden. Ich will noch zur Zeit diese Nachricht an seinen Ort gestellet sein lassen, erinnere und befehle Euch aber hierdurch, gegen dergleichen Unterschleife sehr scharf invigiliren zu lassen, daferne Ihr Euch nicht selbst Verdruss zuziehen wollet.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.


6869. AU CONSEILLER PRIVÉ DE LÉGATION DE HÆSELER A COPENHAGUE.

Potsdam, 15 juillet 1755.

Votre rapport du 8 de ce mois m'est bien entré, et je m'en vais vous mettre en état, par la présente dépêche, de vous expliquer, comme il le faudra là où vous êtes, sur le sujet des différends qui subsistent entre moi et la Saxe relativement au commerce, en cas qu'on vînt encore à vous en parler de nouveau. Il faut donc que vous sachiez en premier lieu qu'on ne saurait guère disconvenir que toute la faute de ces différends ne se trouve du côté de la Saxe, n'ayant jamais rempli ce à quoi on s'était obligé expressément de sa part, par la convention faite autrefois avec elle à cet égard.1 Secondement, que, ladite conven-



1 16. October 1728.