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5. Der …soll in Smyrna die Antwort dieser beiden Ministers oder von einem von ihnen geruhig abwarten und nicht ehender sich von dort begeben; sobald er aber von einem von ihnen avertiret werden wird, sich in Constantinopel einzufinden, muss er, ohne Zeit zu verlieren, dahin auf einem sichern Schiffe abgehen und sich bei seiner Ankunft bei gedachten Ministers melden und denselben von der Absicht seiner Reise und der ihm aufgegebenen Negociation mit Communicirung seiner Creditive, Vollmachten und andern Piècen, so ihnen hiernächst zu communiciren nöthig sein möchten, Nachricht ertheilen und ihre Assistenz und Direction in diesem Negocio sich ausbitten, auch ohne derselben Beirath nichts vornehmen.

6. Seind vor den …drei Creditive auszufertigen, als eines an den itzigen türkischen Kaiser Osman III., das andere, und falls derselbe inzwischen mit Tode abgegangen oder aber durch eine Revolution vom Throne gestossen sein [sollte],1 mit dem Namen des Kaisers in blanco, und das dritte an den türkischen Grossvezier, dessen Namen wegen der öfteren vorfallenden Veränderungen2 gleichfalls in blanco zu lassen, auszufertigen, deren Namen bei seiner Ankunft in Constantinopel entweder von dem königlich französischen Ambassadeur von Vergennes oder dem königlich schwedischen Ministro von Celsing sodenn, wie er sie darum zu ersuchen, zu suppliren sein würden.

7. Würde in solchen Creditiven wohl das besondere Vergnügen und die Verbindlichkeit Sr. Königl. Majestät über die gute Aufnahme des von Rexin von der Pforte und dererselben obligeanter Antwort an Se. Königl. Majestät in den affectueusesten Terminis zu erkennen zu geben sein, desgleichen dass Se. Königl. Majestät, um von denen guten Gesinnungen der Pforte und deren geneigten Aeusserungen zu profitiren und das Band der Freundschaft und eine étroite Correspondenz noch mehr zu resserriren, diese Abschickung vor sich gehen lassen, nicht zweifelnd, dass solche der Pforte besonders angenehm sein, und solche daraus Sr. Königl. Majestät unendliche Hochachtung vor dieselbe und ihre Freundschaft, auch das Verlangen, solche noch mehr zu befestigen und zu resserriren, ersehen würde.

In eben solchen Terminis würde auch ungefähr die Vollmacht zur Schliessung eines Tractats oder Convention mit der Pforte vor den … zu expediren sein.

8. Weil es sich auch leicht zutragen könnte, dass, noch ehe der …zu Constantinopel eintreffen sollte, entweder durch den Tod oder Deposition des itzigen türkischen Kaisers eine gänzliche Veränderung in der Regierung dieses grossen Reichs vorgefallen, so würde in demjenigen Creditiv an den Sultan, von welchem der Namen und NB. das Datum in blanco zu lassen, eine convenable Gratulation an den neuen Kaiser einzurücken, auch der guten Gesinnung seines letzten Praedecessoris



1 Vergl. S. 323. 376.

2 Vergl. S. 3S4.