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7243. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 3. Februar 1756.

Da des Königs Majestät bereits gestern von jemanden aus den leydenschen Zeitungen1 von dem wegen der mit Engelland getroffenen Convention darin vorhandenen Articul, und zwar, wie ich urtheilen muss, nicht allerdings exact, informiret worden seind, mich auch davon sogleich, als nur in Dero Kammer gekommen bin, davon gesprochen haben, so haben Höchstdieselbe bei solcher Gelegenheit mir befohlen, Ew. Excellenz zu melden, wie Sie nöthig fänden, dass nur gleich in denen berlinschen öffentlichen gedruckten Zeitungen, und nachher auch, unter Ew. Excellenz Besorgung und Aufsicht ein recht wohl und mit allem Bedacht geschriebener und gefasster Articul des ohngefährlichen Einhaltes inseriret werden solle, dass, nachdem des Königs von Engelland Majestät seit einiger Zeit her in Negociation getreten, um zu verhindern, dass die jetzigen Unruhen sich nicht in Teutschland ziehen möchten, so hätten Selbige beiderseitig Sich insoweit mit einander verglichen, um eine Convention de Neutralité zu unterzeichnen, damit bei solchen Unruhen der Friede und Ruhestand in Teutschland conserviret und zugleich aller Ein- und Durchmarsch fremder Truppen in Conformité derer Reichsgesetze zurückgehalten würden. Wobei zugleich sonst noch mit Engelland vorgewaltete Misshelligkeiten wegen der schlesischen Schulden, und was dahin sonsten gehöret, auf das amiableste verglichen, und deshalb der von Sr. Königl. Majestät auf erstere bisher gelegt gewesene Arrest sogleich nach eingegangener Ratification der obgedachten Convention gehoben werden würde.2

Welches alles dann Ew. Excellenz zur beliebigen Besorgung melden sollen, da des Königs Majestät gerne sehen werden, dass dieser Articul recht wohl gefasset werde. Sr. Königl. Majestät Intention ist sonsten noch dabei, dass Ew. Excellenz verfügen möchten, damit solcher auch nachhero denen holländischen französischen Zeitungen, gleichfalls bestens gefasset, inseriret werde.

Uebrigens haben Höchstdieselbe bei dieser Gelegenheit annoch declariret, dass die Convention quaestionis niemalen ein Traité genannt, sondern allezeit als eine Convention de Neutralité du Saint-Empire qualificiret werden sollte.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



1 Die leydener französische Zeitung „Nouvelles extraordinaires de divers endroits“ vom 27. Januar enthält in einem „Extrait des lettres de Londres du 20 et du 23 janvier“ die Nachricht von der Unterzeichnung des Westmüstervertrages.

2 Vergl. Nr. 7240.