7428. AN DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS, VON BODEN UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

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Podewils, Boden und Finckenstein berichten, Berlin 12. April, auf den Erlass vom 2. April,266-2 dass die von Michell eingesandte Berechnung der rückständigen schlesischen Gelder mit der in Berlin angefertigten Ausrechnung übereinstimme, und dass mithin der König noch 39,175 Pfund Sterling zu bezahlen haben würde: „wann sich nicht der besondere und Uns bisher nicht anders als durch des Chargé

Potsdam, 14. April 1756.

Ich habe den Einhalt Eures unter dem 12. dieses Mir erstatteten Berichts mit mehrerem ersehen, bin aber darunter noch nicht völlig mit Euch der Meinung, dass Ich schuldig und gehalten sei, denen Directoren der engüschen Interes-

d'affaires Michell abgestatteten letzteren Bericht bekannt gewordene Umstand hervorgethan hätte, dass in der englischer Seits eingegangenen Rechnung annoch 2500 Pfund Sterling als Commissionsgebühren à ein Procent von dem gantzen alten Capital der 250,000 Pfund Sterling aufgeführt worden.“267-1 Die Minister legen eine Abschrift der am 7. Januar 1734 von dem Österreichischen Gesandten Grafen Kinsky in London unterzeichneten Erklärung bei, wonach „des höchstseligen Kaisers Karl VI. Majestät sich nicht nur für sich, sondern auch für ihre Erben und Successores anheischig gemachet, dergleichen Douceur bei gänzlicher Tilgung der auf Schlesien radicirten, an die Krön Engelland abzutragenden Schulden, denen dortigen Interessenten reichen zu lassen.“

senten wegen des schlesischen Anlehns dasjenige Douceur, so ihnen dermals von dem österreichischen Minister Graf von Kinsky wegen Negociirung des Kapitals versprochen worden, zu bezahlen; so wie es Mir auch bedenklich vorkommet, dass Ich die Interessen von solchem Kapital, so der wienersche Hof von denen Jahren 1733 bis 1740 rückständig geblieben, bezahlen soll.267-2 Wie aber darunter einestheils die Obligation, welche vorhin der wienersche Hof bei Aufnehmung erwähnten Anlehns ausgestellet hat, und welche dermalen ratificiret worden, eigentlich nicht eine particuläre Convention mit dem Grafen von Kinsky, anderntheils aber der Articul des breslauer Friedenstractats, in welchem Ich Mich zur Bezahlung derer auf Schlesien hypothecirten Gelder verbunden habe, darunter klares Maass und Ziel geben muss, Ich auch intentioniret bin, zwar die Interessenten des Anlehns auf Schlesien de bonne foi und nach dem ritterlichen Einhalt vorgedachter Obligation und erwähnten Friedensarticuls zu bezahlen, hergegen aber auch nicht gewillet bin, Mein Geld unnöthig wegzuwerfen, als ist Meine Willensmeinung, dass Ihr beide nurgedachte Piecen nebst einen unparteiischen statum causae an den Grosskanzler von Jariges alsofort senden und demselben von Meinetwegen bekannt machen sollet, wie Ich darüber sein rechtliches Sentiment — und zwar über beide Punkte quaestionis — welches er an Mich immediate einsenden solle, verlangete.

Dieweilen Ich auch sowohl aus Eurem Bericht als aus denen beigefügten Balancen gar nicht mit der gehörigen Klarheit und Deutlichkeit sehen kann, was eigentlich überhaupt noch von Mir inclusive der zu compensirenden 20,000 Pfund, so Ich jedoch hier wiederum Meinen Kaufleuten bezahlen muss, zu bezahlen ist, da einestheils fast überall nach Pfund Sterlingen gerechnet worden, dergleichen Rechnung Ich nicht gewohnet bin, anderntheils aber Euer Bericht und Balances deshalb so compliquiret sein, dass Ich nicht klar sehe, was Ich nach Engelland zu bezahlen habe, was Meine Kaufleute eigentlich bekommen und wie stark also der ganze Zuschuss ist, so Ich exclusive des assignirten

 

bezahlen muss, so habe Ich vor gut gefunden, dem Geheimen Rath Koppen268-1 selbst aufzutragen, Mir darüber eine anderweite Balance nach der Instruction so Ich ihm deshalb besonders ertheilet, anzufertigen und an Mich einzusenden, welchem Ihr, der von Boden, deshalb alle Nachrichten, so er von Euch verlangen wird, zu communiciren habt.

Friderich.

Nach dem Concept.



266-2 Vergl. Nr. 7394 S. 234.

267-1 In der preussischen Berechnung (vergl. S. 233) waren die Zinsen der restirenden 45.000 Pfund bis zum 21. Juni 1756, in der englischen nur bis zum 21. März berechnet. Diese Differenz von 787 1/2 Pfund berücksichtigt, stellt sich der Unterschied der beiden Anschläge auf 2500 Pfund.

267-2 Diese letzte Forderung war von englischer Seite nicht gestellt worden; die Antwort der Minister vom 17. April constatirt ein Missverständniss.

268-1 D. d. Potsdam 14. April.