7539. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL VON DOSSOW IN WESEL.

Potsdam, 2. Juni 1756.

Da Ich wegen gewisser ganz importanter Ursachen bewogen worden bin, des Erbprinzen von Hessen-Cassel Durchlaucht in Meine Kriegesdienste zu nehmen,377-1 und Ich Dieselbe letzthin bereits und bei Gelegenheit der zu Berlin zur Revue befindlich gewesenen Regimenter zum wirklichen Generallieutenant bei Meiner Armée, desgleichen auch zum Chef des Salmuthschen Regiments, sowie auch zum Vicegouverneur bei der Stadt und Festung Wesel mit der Survivance auf Euch als zeitigen Gouverneur bei der Parole declariren lassen, so habe Ich Euch solches hierdurch zu eröffnen keinen Anstand nehmen und Euch zugleich versichern wollen, dass Euch solches in keinem Stücke in Eurem Rang und Würde, auch Autorität als Gouverneur präjudiciren soll, noch wird, sondern Ihr in allen Eure Lebenszeit über continuiren werdet. Dabei Ich Euch zugleich, jedennoch lediglich zu Eurer eigenen Direction und sonder dass Ihr davon etwas eclatiren lassen müsset, bekannt mache, wie diese Bestellung erwähntes Erbprinzen Durchlaucht nur, wie man sagt, ad honores sein wird, auch vermuthlich von keiner langen Dauer sein dörfte, da allem menschlichen Ansehen nach des regierenden Herrn Landgrafen von Hessen-Cassel Durchlaucht [baldigst] das Ziel menschlichen Lebens erreichen, nach Dero tödtlichem Hintritt aber des Erbprinzen Durchlaucht sodann die Regierung der hessenschen Lande selbst antreten dörften. Ich bin von Euch versichert, dass Ihr diesen Umstand menagiren, inzwischen aber mit dem Prinzen in gutem Comportement leben werdet.

Friderich.

Nach dem Concept.



377-1 Vergl. S. 372.