II.
Oekonomische Instruction vor den Generalfeldmarschall von Lehwaldt, was derselbe bei vorfallenden Kriegestroublen in Preussen zu beobachten hat.

1. Ihr sollet zuforderst verfügen, dass nicht nur die gedoppelten Uebercompleten von denen dortigen Regimentern alsdann sogleich eingezogen werden, sondern dass auch überdem noch von einem jeden der dasigen Regimenter aus den Regimentscantons 100 bis 150 Mann der besten und tüchtigsten Leute zusammengebracht und eingezogen werden müssen.

2. Was Ihr an Artillerie- und Proviantpferden vor das ganze dortige Corps d'armée nöthig habet, solches werdet Ihr aus der durch den Generalmajor von Retzow davon angefertigten Designation ersehen; wornach Ihr also Eure Arrangements dergestalt zu machen habet, dass selbige alsdenn sogleich zusammengebracht werden können. Die Ausschreibung dieser Pferde aber muss nicht auf dortige Kreiser egal gemachet werden, sondern Ihr sollet die mehrsten davon aus der Gegend von Tilsit und denen, so dem Einfall vom Feinde am mehrsten exponiret sind, nehmen lassen.

3. Zur Subsistance für das Eurem Commando anvertraute Corps d'armée von 29 Bataillons und 60 Escadrons müsset Ihr aus gedachten Gegenden von Tilsit und so weiter nacher Memel hin so viel an Ochsen, ohne solche zu bezahlen, nehmen lassen, als das Corps d'armée auf fünf Monat zur Consumtion gebrauchet. Ferner müsset Ihr alles, was der Orten an Fourage stehet, abfouragiren, und was nicht abfouragiret werden kann, abmähen und weiter zurück diesseits der Russ herüberbringen lassen.

Um auch dem Feinde die Subsistance so viel als möglich schwer zu machen, so müsset Ihr bei Memel und so weiter nach der Russ längst denen Küsten ein gleiches beobachten und deshalb allda alles Getreide und Fourage abmähen und rückwärts bringen lassen, welches letztere dann gar leicht zu Wasser geschehen kann.

4. Der Gumbinnenschen Kammer müsset Ihr aufgeben, dass dieselbe sich mit allen ihren Papieren, Acten und Schriften, auch mit ihren Geldern nach Königsberg retirire; und da Ich Euch das ganze Commando in Preussen anvertrauet habe, so ist auch denen beiden dortigen Kammern solches in der anliegenden Ordre bekannt gemachet und denenselben aufgegeben worden, Euch allen Gehorsam zu leisten und alles das getreulichst auszurichten, was Ihr ihnen anzubefehlen vor gut und nöthig finden werdet. Alle Gelder, so bei den Kammern einkommen, müssen zur Generalkriegescasse eingezogen werden.

5. Aller Vorrath an Mundirungsstücken, so die Regimenter haben, sie bestehen auch worin sie wollen, muss insgesammt nach Königsberg gebracht werden.

6. Die Fourage von denen Regimentern Cavallerie, als Ruesch, Langermann, Ruitz und Malachowski, muss, so viel solches am Wasser<455> lieget und sonsten wegzutransportiren möglich ist, nach denen Gegenden von Wehlau oder dahin, wo Ihr es sonsten am convenablesten finden werdet, transportiret werden.

7. Die auf dem königlichen Stutamte befindliche Pferde müsset Ihr von da weg -und weiter zurück in Sicherheit bringen lassen. 8. Die von Adel und Officiers, so dorten Güter und Mittel haben, könnet Ihr wohl avertiren lassen, dass dieselben ihre besten Effecten und insonderheit ihre baare Gelder, es sei nach Königsberg, oder aber diejenige, so in denen Gegenden nach Marienwerder zu wohnen, nach Danzig, Thorn, Culm und dergleichen Städten sauviren. Sie müssen aber davon zu rechter Zeit avertiret werden, damit solches gleich geschiehet, ehe sie noch einiger Gefahr deshalb exponiret seind.

Alles vorstehende muss sogleich geschehen, sowie nur der geringste feindliche Einbruch geschiehet, ohne dass Ihr deshalb einige weitere Ordre von Mir dazu erwartet.

Gegeben Potsdam, 23. Juni 1756.

(L. S.)

Friderich.

Nach der Ausfertigung.