8528. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Dresden, 17. Januar 1757.

Es ist währender Sr. Königl. Majestät Abwesenheit allhier zu Dresden die in Originali anliegende Pièce in Druck gekommen,205-2 deren Einhalt nicht nur Se. Königl. Majestät ganz desapprobiren, sondern auch davor halten, dass solche von malitieusen Leuten und in übler Intention zum Druck befördert worden, aus Absichten, von denen Se. Königl. Majestät glauben, dass man solche gar leicht errathen könne. Dannenhero Sie dann auch sofort bei Dero Retour zu Dresden befohlen haben, dass solche auf öffentlichem Platz allhier durch Scharfrichters Hand verbrannt werden müssen, mit dem Beifügen, dass wann sich von demjenigen, so solches allhier zum Druck befördert hätte, etwas hervorgethan, man sich an dessen Person selbst gehalten haben würde. Da die Execution des Verbrennens dieser Pièce gestern Vormittags um 10 Uhr hier geschehen und das nöthige dabei publiciret worden ist, so<206> wollen Se. Königl. Majestät, dass solches in denen berlinschen gedruckten Zeitungen bekannt gemachet werden soll.206-1 Welches auf Sr. Königl. Majestät Befehl hierdurch melden sollen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



205-2 „Kurtzer doch gründlicher Beweis, dass das Königreich Böhmen Sr. Königl. Maj. in Preussen zustehe.“

206-1 — Dies geschieht u. a. in den „Berlinischen Nachrichten“ vom 20. Januar 1757. Nr. 9.