8768. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Dresden, 24. März 1757.

Ew. Excellenz wird der Herr Baron von Knyphausen, der heute von hier nach Berlin zurückgehet, die Ehre haben, ein starkes versiegeltes Paquet zu übergeben, welches mir gestern von des Königs Majestät zugestehet worden, um solches Ew. Excellenz zu übersenden, mit dem Vermelden, solches in Dero eigene Verwahrung zu nehmen und wohl zu asserviren. Es befinden sich darin zwei silberne Kapseln, welche noch des Höchstseligen Königs Majestät machen lassen und darin eine von Deroselben anno 1722 höchsteigenhändig geschriebene Instruction409-1 vor Dero Successori nebst anderen Nachrichten von damaligen Zeiten mehr geleget haben, und die Se. Königl. Majestät bisher unter Dero eigener Verwahrung gehalten.

Da nur Höchstgedachte Se. Königl. Majestät heute früh von hier weggehen und mit denen Truppen in die Kantonirquartiere rücken,409-2 auch das Ihrige anderthalb Meilen von hier nehmen, so vergönnet mir die Zeit nicht, vor diesesmal ein mehreres zu melden, sondern mich vielmehr auf dasjenige, so der Herr Baron von Knyphausen an Ew. Excellenz von unserer gegenwärtigen Situation sagen wird, zu beziehen und übrigens mich Dero gnädigem Wohlwollen zu empfehlen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.

<410>

409-1 „Instruckcion wie sich mein Successor von der Kron Preussen nach mein toht sich zu richten hat und die Information vom Gantzen Etat der Armée lender darin zu finden hat; habe es in Potsdam den 22. Jan. 1722 auf gesetzet.“ Vergl. Lehmann, Preussen und die kathol. Kirche I, 404. Droysen, Preuss. Politik IV, 2. 347. Ranke, Sämmtl. Werke XXVII, 32.

409-2 Vergl. S. 411.