I.

Frankenstein, 30. März 1757.

Auf dasjenige, was der Generalmajor von Goltz in Ansehung des von dem Feldmarschall Graf von Schwerin forminen und an Se. Königl. Majestät allerunterthänigst proponirten Plan entgegengesetzet hat, scheinet es, dass Sr. Königl. Majestät Hauptabsehen auf die Desseins und Opérations derer Franzosen438-2 gerichtet sei. Solches aber wird mit nachstehenden Punkten abgeholfen:

1) Mag derer Franzosen Dessein sein, wie es wolle, so ist doch gewiss, dass nicht allein ihr Plan, sondern auch des wienerschen Hofes Absichten durch glückliche Execution unseres Desseins dergestalt werde derangiret werden, dass sie sehr viel Berathschlagungen nöthig haben werden, ehe sie zum Zweck ihres gedachten Plans kommen können. Sollten aber dennoch die Franzosen ihr Dessein prosequiren, so würden Se. Königl. Majestät doch nach gut angebrachtem diesem projectirten Coup weit ehender im Stande sein, etwas, oder so viel wie nöthig erachtet würde, gegen die Franzosen zu detachiren; wann aber des Königs Majestät in Sachsen oder der Feldmarschall Schwerin in Schlesien in einer Inaction bleiben und, so zu sagen, defensive agireten, so könnten die Franzosen ihr Dessein mit aller Commodität bewerkstelligen. Derer Feinde Desseins gehen ganz ohnfehlbar dahinaus, dass Se. Königl. Majestät gegen die Franzosen detachiren sollen, damit die Oestreicher eine gar zu grosse Superiorität, sowohl gegen Schlesien als Sachsen, behielten; wohingegen ihnen allen durch glückliche Ausführung des projectirten Desseins alles auf einmal derangiret und über den Haufen geworfen würde. Was nun

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2. die Execution dieses grossen Desseins, und wie solches mit Nutzen auszuführen sein dörfte, darüber berufet sich der Feldmarschall sowohl als auch der Generallieutenant von Winterfeldt auf dasjenige, so sie bereits an Se. Königl. Majestät allerunterthänigst einberichtet haben,439-1 und würden sie ihrerseits solche Arrangements nehmen (welche auch bereits im Werke sind), dass es weder an Fourage, noch Brode, vermittelst Haltung guter Ordre und strengster Disciplin, fehlen sollte.439-2 Sie versprechen sich aber auf Seiten Sr. Königl. Majestät einen Vorschuss von baarem Gelde von praeter propter 100,000 Thaler, damit, wann alle Stricke rissen und die mitgenommene Fourage, Brod und was sie aus denen feindlichen Magasinen zu erhaschen gedächten, nicht reichen sollte, sich alsdann darmit aus der Affaire zu ziehen; doch aber auch diesen Vorschuss durch Eintreibung Contributionis mit Ordnung Sr. Königl. Majestät reichlich zu ersetzen. Ueberdem gewönnen Se. Königl. Majestät diesen Vorschuss aus demjenigen, was an Dero Magasins ersparet würde, gleich wieder, indem sich der Einkauf und Transportkosten viel höher beliefe. Und endlich käme es noch

3. auf dasjenige an, wie das corps d'armée aus der Lausnitz diesem Dessein die Hand würde bieten können. Man ist der Meinung, Se. Köngl. Majestät werden nicht gerne den Herzog von Bevern von Dero Hauptarmee entbehren wollen; hoc supposito, so findet der Feldmarschall zu Ausführung der Tâche, so dieses Corps bei dem ganzen Manœuvre zu verrichten haben würde, und worüber er auch vorläufig Sr. Königl. Majestät unterm 24. hujus Eröffnung gethan,439-3 keinen Geschickteren als den Generallieutenant von Fouqué, welchen er, wann Se. Königl. Majestät diesen Plan allergnädigst approbiret haben werden, von allem au fait setzen und auf alle zu nehmende Mesures und Marches gründlich instruiren auch concertiren könne, indem es auf diese Expedition auf Tage und sogar Stunden ankomme; denn wann hierinnen nur das allermindeste derangiret oder geändert würde, Se. Königl. Majestät einen unersetzlichen Schaden leiden dörften, welches, im Gegentheil, mit göttlicher Hülfe keinesweges zu besorgen sei, wann diesem entworfenen Plan stricte nachgelebet werde.

C. de Schwerin. H. C. v. Winterfeld t.



438-2 Vergl. S. 378. 392.

439-1 Vergl. Nr. 8778. 8757. 8775.

439-2 Vergl. S. 422.

439-3 Vergl. S. 421. 422.