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Nächstdem aber ist Mein Wille, dass alles, was sich in dem Königsbergischen Departement sowohl als auch in dem Gumbinnenschen von Landmilice befindet, sogleich bei dem ersten Anmarsch des Feindes sich in die Stadt Königsberg werfe,1 maassen Ihr allerseits jetzo dorten nichts anders noch ein mehreres thun könnet, als nur hauptsächlich Königsberg zu souteniren und zu mainteniren. Uebrigens müssen alle dortige Kassengelder, und zwar sowohl die von Gumbinnen als auch die in Königsberg befindlich sein, nur sogleich und zum Voraus von dort obstehender Maassen nach Pommern abgeschicket werden. Ihr habt Euch also darnach wohl zu achten und sofort mit dem Königsbergischen Kammerpräsidenten von Marwitz,2 auch mit dem in Königsberg commandirenden Officier darüber zu communiciren, auch das erforderliche Concert zu nehmen und alles Meiner Intention gemäss, auch wie es die dasige Umstände erfordern, zu besorgen und in das Werk zu richten.3

Friderich.

Nach dem Concept.


9699. OFFENE ORDRE AN DIE LANDRÄTHEUND MAGISTRÄTE, AUCH STÄNDE IN DER ALTEMARK UND ANGRENZENDEN ORTEN.

Breslau, 16. Januar 1758.

Seine Königliche Majestät haben auf Ansuchen Dero Generallieutenant und jetzigen Chef-Commandanten der alliirten Armee im Hannoverschen, des Prinzen Ferdinand von Braunschweig Liebden, allergnädigst resolviret und declariren hierdurch Dero Willensmeinung desfalls dahin, dass, wenn bei gegenwärtiger Situation ermeldeter Armee solche nöthig finden sollte, zu ihrer Subsistance vor baares Geld in der Altemark und denen angrenzenden Höchstderoselben zugehörigen Landen Korn und Lebensmittel aufkaufen zu lassen, sodann solches in der Altemark sowohl als denen angrenzenden Orten, jedoch nicht anders als gegen eigenhändige schriftliche Attestirung oberwähntes Prinzen Ferdinand von Braunschweig Liebden, dass solches nur bloss und allein zum



1 Auf einem Berichte Domhardt's, d. d. Gumbinnen 12. Januar, enthaltend die Meldung, dass die regulären russischen Truppen von Memel her in vollem Anmarsch seien, bemerkt der König eigenhändig auf der Rückseite: „Wor dieses sich confirmiret, so muss sich alles nach Königsberg ziehen.“

2 Dem Präsidenten von der Marwitz wird am 16. die von Domhardt eingesandte Meldung mitgetheilt und eine Abschrift des obigen Cabinetserlasses an Domhardt beigefügt.

3 Am 23. Januar schreibt Eichel an den Minister Podewils: „Die bisher aus Preussen hier eingelaufene Nachrichten seind so schlecht gewesen, als die, welche deshalb zu Berlin eingegangen; Gott wolle alles daher drohende Uebel durch glückliche und zur Zeit noch nicht zu honende Évènements abwenden, sonsten ich wohl demjenigen, so Ew. Excellenz zu erwähnen geruhen, völlig Beifall geben muss, da in diesem Jahre die Scenen noch weit critiquer und blutiger als im vorigen Jahre ausfallen dürften.“