9701. AN DEN ETATSMINISTER EDLER VON PLOTHO IN REGENSBURG.

Breslau, 16. Januar 1758.

Ich mache Euch hierdurch Meine expresse und positive Willensmeinung wegen der von dem Wienerschen Hofe Mir bisher angedroheten Achtserklärung und deren Publicirung in Regensburg dahin bekannt, dass auf den Fall, dass gedachter Hof gröblich darunter zufahren und es so hoch treiben sollte, dass er solche Achtserklärung wirklich öffentlich dort publiciren und Mich wider alles Recht der Völker, auch wider<183> alle Reichsgesetze und Verfassungen in die Reichsacht erklären sollte, Ihr alsdenn, und auf diesen Fall nur allein, nichts weiter menagiren und nicht nur solenniter dagegen protestiren, sondern auch zugleich gerade heraus declariren sollet, dass, da der jetzige Kaiser nicht allein dadurch wider alle Reichsgesetze und Reichsverfassung procedire und gegen die von ihm beschworene Wahlcapitulation so ganz offenbar handele, also Ihr auch von Meinetwegen den kaiserlichen Thron nunmehro als vacant und den Kaiser solcher Würde unfähig declariren und verlangen und fordern müsstet, dass die Churfürsten des Reiches zu fester Beibehaltung derer Reichsverfassungen, Prärogativen und Freiheit derer [Stände des Reiches] zu einer andernweiten Kaiserwahl zu schreiten haben, der bisherige Reichstag zu Regensburg aber bis dahin zu suspendiren sein würde. Welche Protestation und respective Declaration Ihr dann in sehr nachdrücklichen Terminis aufsetzen und Meinem Befehl gemäss, jedoch nicht anders als auf obgedachten Fall, verrichten und in das Werk setzen sollet.183-1

Friderich.

Nach dem Concept.



183-1 Eine Abschrift der obigen Ordre sendet der König am 16. Januar an den Minister Podewils nach Berlin. In einem Begleitschreiben fügt der König hinzu: „Comme cette résolution est prise par moi de manière que je n'en changerai pas, je ne veux point attendre de votre part que vous me fassiez des représentations en contraire de ce que j'ai absolument résolu.“