9954. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Münsterberg, 24. April 1758.

. . . Ich habe letzthin die Ehre gehabt, Ew. Excellenz eine Abschrift von der letzteren Schweidnitzer Capitulation399-1 zuzusenden, jetzo lege die Relation von der Belagerung hierbei, davon ich zwar noch nicht weiss, ob des Königs Majestät solche völlig approbiret haben, hergegen aber auch nicht glaube, dass Höchstdieselbe etwas daran auszusetzen finden sollten, da Sie mir selbige Selbst zugesandt haben. Ich hoffe auch noch heute Ew. Excellenz die Originalliste derer Namen von denen sämmtlichen in Schweidnitz zu Kriegesgefangenen gemachten Officiers etc. zusenden zu können, wegen dessen allen dann Ew. Excellenz wohl geruhen werden zu besorgen, dass alles mit einer guten französischen Uebersetzung gedrucket und publique gemachet werde.399-2 Ich zweifele fast nicht, dass diese geschwinde und so wohl dirigiret gewesene Wiedereroberung von Schweidnitz nicht bei Freunden sowohl als Feinden viele Impression machen wird, davon die grosse Mérite allemal Sr. Königl. Majestät bleibet, als die solche überhaupt dirigiret und zugleich überall sehr pressiret haben, ohne welches solche noch wohl ein Tag oder zehn länger gedauret haben dörfte . . .

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.



399-1 Eichel hatte, Nimptsch 21. April, eine Abschrift der Capitulation von Schweidnitz (vergl. S. 388) dem Minister übersandt und anheim gegeben, dieselbe drucken zu lassen. Sie erschien in den „Berlinischen Nachrichten“ am 25. April Nr. 49; in den Danziger „Beyträgen“ findet sie sich Bd. IV, 668—671. Eine vorläufige Nachricht über die Einnahme von Schweidnitz hatte Eichel schon am 17. an Finckenstein gesandt; daraufhin war in den „Berlinischen Nachrichten“ vom 22. April (Nr. 47) eine Anzeige erschienen und zugleich war am 22. ein Circularerlass an die preussischen Gesandten ergangen.

399-2 Die Relation über die Belagerung und die Liste der gefangenen Officiere erschienen in den „Berlinischen Nachrichten“ Nr. 51 (Sonnabend 29. April); in den Danziger „Beyträgen“ sind sie gedruckt Bd. IV, 665—667 und 671—675.