10467. AN DEN GENERALMAJOR VON WEDELL.

Doberschütz, 23. October331-1 1758.

Da es Mir fast vorkommt, als wäre der Feind gesonnen, ein Corps von seiner hiesigen Armee nach der Mark defiliren zu lassen, als habt Ihr von dem, was der Orten vorgeht, genaue Kundschaft einzuziehen und grade nach Berlin zu marschiren. Ich habe an den Generallieutenant Graf von Dohna bereits die Ordre gestellet,331-2 ein Regiment Dragoner von seinem Corps zu Euch zu detachiren, und werdet Ihr nach Erforderniss der Umstände alsdann à portée sein, entweder nach Halle oder nach Sachsen oder, wo es sonsten nöthig sein wird, zu marschiren.

Friderich.

Nach einer Abschrift in den Ministerialakten.331-3

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331-1 Bei Preuss (a. a. O.S. 47) nach der Ausfertigung gedruckt mit dem Datum „20. October“ . Dies kann nicht richtig sein, da der gleichzeitige Erlass an Dohna vom 23. datirt, da Wedell noch am 21., statt ein Dragonerregiment von Dohna zu erhalten, ein solches an diesen abgeben soll (Nr. 10453), und da endlich der Befehl, nach Halle und Sachsen zu marschiren (Nr. 10455 u. Nr. 10460) dem obigen Erlass vorangegangen sein muss. Daher ist das Datum der Abschrift hier vorgezogen worden.

331-2 D. d. Doberschütz 23. October (Ausfertigung im Generalstabsarchiv). Der König befiehlt, fordersamst das Dragonerregiment an Wedell zu schicken, „und bleibet Ihr demnächst gegen die Schweden noch immer stark genug“ .

331-3 Uebereinstimmend mit der Ausfertigung im Wedell'schen Familienarchiv. Diese, die während des Druckes uns zukommt, bestätigt auch die Annahme über das Datum in Anm. 1. Es ist in der Ausfertigung 20 in 23 umgeändert.