10673. RESOLUTION VOR DIE DIRIGIRENDE MINISTER DES GENERALDIRECTORII UND VOM DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.

Breslau, 21. Januar 1759.

Se Königl. Majestät haben zwar ersehen, was Dero Ministerium des Generaldirectorii und vom Departement derer auswärtigen Affairen wegen der in der Provinz Ostfriesland vom Feinde bei dessen vormaliger Invasion verursachten Exactionen an Geld und Naturallieferungen, so auf dortigem Landtag zu einer Summa von 610000 Rthlr. angegeben werden wollen, gemeldet und wegen einer deshalb auszuschreibenden Vermögenssteuer vorgeschlagen hat.37-2 Wenn aber Se. Königl. Majestät schlechterdings vor ohnmöglich und mithin vor unwahr halten, dass erwähnte vom Feinde verursachte Exactiones an Oelde und Naturallieferungen sich in so kurzer Zeit, da der Feind diese Provinz occupiret<38> hat, und da ausserdem alle königliche Revenus zurückgeblieben und vom Feinde mit präripiret worden, sich auf die angegebene Summa der 610000 Rthlr. belaufen können, auch deshalb soupçonniren müssen, dass die Liquidation nicht richtig noch gründlich geschehen sei und darunter interessirte Absichten mit vorwalten, als können höchstgedachte Se. Königl. Majestät das vorgeschlagene Expediens, solche Schulden zu tilgen, noch keinesweges genehm halten, bis dass zuvorderst die Sache nochmalen ganz desinteressiret und mit aller Gründlichkeit examiniret und ein wahres und richtiges Mittel ausgemachet werde.

Friderich.

Nach dem Concept.



37-2 Um die von wohlhabenden Einwohnern vorgeschossenen Summen zurückzuzahlen und die Lasten möglichst gleichmässig zu vertheilen, hatten die Minister gerathen, in Ostfriesland eine allgemeine Vermögenssteuer auf 6 oder 9 Jahre auszuschreiben.