10740. AN DEN MAGDEBURGSCHEN KAMMERPRÄSIDENTEN VON BLUMENTHAL.

Breslau, 24. Februar 1759.

Da Ich bei denen jetzigen Kriegesläuften fast durchgängig wahrgenommen habe, dass bei Gelegenheiten von feindlichen Einfällen in Meinen Provincien die Kammern sich fast durchgehende sehr schlecht genommen haben und dadurch und aus Mangel der gehörigen Prä<86>cautionen sowohl von Meinen Salz- und andern übrigen Revenus vieles verloren gegangen, so durch gute und pflichtmässige Präcautiones grösstentheils verhütet werden können, so habe Ich vor gut gefunden, Euch deshalb die hierbeiliegende schriftliche Instruction86-1 zuzufertigen, um Euch dadurch diejenige Mittel anzuzeigen, wodurch die Kammern in dergleichen Fällen den grössten Theil derer Revenus sauviren und die mehreste Ausfälle verhüten können, daferne sie nur demjenigen, was in dieser Instruction vorgeschrieben wird, mit aller erforderlichen Attention, Vernunft und Ueberlegung nachkommen, auch einen rechtschaffenen Eifer vor Meinen Dienst pflichtmässig bezeigen. Ich beziehe Mich also auf den Einhalt der Anlage.

Auf dass aber auch durch einen Eclat von dieser Instruction nicht nur Meine Absicht darunter behindert, sondern auch, wenn solche in ihrer ganzen Connexion unnöthiger Weise bekannt werden sollte, dem Feinde solches ein Avis sein könnte, was vor Präcautiones er dagegen zu nehmen hat, so befehle ich Euch hierdurch auf Pflicht und Ehre, dass Ihr diese Instruction ganz geheim halten und niemanden, es sei auch, wer es wolle, ohne Unterscheid, davon sonsten etwas sehen noch lesen lassen, am allerwenigsten aber ganze Abschriften davon geben sollet; sondern Ihr sollet Euch daraus bei vorkommenden Fällen das erforderliche extrahiren, so viel möglich die Kammer- und Subalternbedienten darnach mündlich instruiren, sonsten aber jedem daraus dasjenige schriftlich und so communiciren, als ob solches von Euch selbst käme; demohnerachtet Ihr auf alles mit solcher Vigueur und Accuratesse halten sollet, als ob Ich jeden Punkt eigenhändig unterschrieben hätte, als wofür Ihr Mir überall repondiren, diejenigen Kammer- und Subalternbedienten aber, so sich nach dem, so Ihr ihnen darunter auftraget, nicht prompte und exacte achten, sogleich und ohne Umstände auf das rigoureuseste und schärfeste bestrafen müsset. Ihr habet Euch hiernach zu achten.

Friderich.86-2

Nach einer Abschrift im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.



86-1 Liegt nicht bei.

86-2 An den Etatsminister von Schlabrendorff ergeht, Breslau 24. Februar, die Mittheilung, dass ein durch den verstorbenen Generallieutenant von Retzow im vorigen Jahre von der Breslauer Kaufmannschaft aufgenommenes Anlehen von 100000 Rthlr. durch den Geheimen Rath Koppen in Berlin aus den mecklenburgischen Geldern zurückgezahlt werden soll. Köppen hat Befehl erhalten, das Capital nebst den versprochenen 6 Procent Interessen an Schlabrendorff zur Auszahlung zu übermachen. [Ausfertigung im Kriegsarchiv des Gr. Generalstabs.]