10836. AN DEN GENERALMAJOR FREIHERRN VON REBENTISCH.

[Bolkenhain, April 1759.]148-2

Ich schicke 5 Escadrons von Zieten, um dort die Patrouillen zu thun, und die Bataillons und Regimenter stehen also hier, dass in kurzem hinkann; also, wenn was wäre, nur gleich avertiren; Mich gleich in Marsch setzen.

Von die Husaren, die Excès begangen, Kriegsrecht halten: einen aufhängen, der andere Spiessruthen. Officier, der Patrouille gethan, kann Arrest setzen. Br[av] strafen, kurz halten, auch M[einen] Brief vorlesen.

Weisungen [Bleinotizen] für die Antwort; auf der Rückseite148-3 des Berichts von Rebentisch, Landshut 3. April.148-4

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148-2 Vom 3. zu datiren, da Rebentisch noch am 3. auf obige königliche Weisungen antwortet.

148-3 An selbiger Stelle finden sich noch Weisungen für Befehle an Zedmar und an Dieskau; ersterer soll „mit ein Bataillon von Zieten hinmarschiren“ (d. b. zu Rebentisch), letzterer „6 Haubitzen und 16 Zwölfpfünder an General Wedell schicken“ .

148-4 Auf dem Bericht von Rebentisch, d. d. Landshut 4. April, findet sich auf der Rückseite vom Könige eigenhändig die Weisung: „An Rebentisch muss geantwortet werden: Ich dankte ihm vor seine Nachrichten, und die Zeit im Jahr wäre noch zu frühe, dass die Oesterreicher was tentiren könnten.“ Vom 4. April zu datiren, wie die ebenda weiter folgende eigenhändige Weisung zeigt: „Die Beilage (die von Rebentisch am 4. übersandte) muss vor meinen Bruder Heinrich abgeschrieben werden und ihm zugeschicket.“ Vergl. Nr. 10838.