11832. AN DEN GENERALMAJOR VON WYLICH IN BÜTOW.

Freiberg, 12. Februar 1760.

Nachdem Ich mit mehrerm ersehen, was Ihr in Eurem Berichte vom 6. dieses wegen Meiner in Preussen zu Hause gehörender, bisher noch in russischer Kriegesgefangenschaft gebüebenen Landeskinder, so auf Veranlassung des dortigen russischen Commissarii Generalmajor von Jakowlew zurückgehalten worden, desgleichen auch von der bisher noch ganz vague geschehenen Erklärung seinerseits wegen Auswechselung des Obristen Graf Hordt,94-1 berichtet habet, so ertheile Ich Euch darauf hierdurch zur Resolution, wie Ihr ganz recht gethan und Ich approbire, dass Ihr von der dortigen russischen Commission [auf] eine kategorische Erklärung, und zwar sowohl über die Bestimmung der eigentlichen Zeit von der Ueberkunft und Auswechselung gedachten Obristen Graf Hordt, als auch über die prompteste Auswechselung derer preussischen Landeskinder insistiret habet; worauf Ihr auch noch fernerhin fest bestehen und, daferne man darunter von Seiten der russischen Commissarien zuwider dem errichteten Cartel noch weiter tergiversiren wollte, ihnen declariren sollet, dass solchenfalls und wann ihrerseits noch länger angestanden werden wolle, dem Cartel und allen Rechten gemäss justizmässige Folge zu leisten, Ihr Eure schriftliche Protestation dagegen ad acta legen und das Cartel als von ihrer Seite gebrochen und rompiret ansehen, mithin von dort weggehen müsstet.

Friderich.

Nach dem Concept.



94-1 Vergl. S. 53.