11860. AN DEN GENERALMAJOR VON JUNG-STUTTERHEIM.

Freiberg, 24. Februar 1760.

Ich habe Euer Schreiben vom 19. dieses erhalten und gebe Euch in Antwort, dass Ihr wegen der dortigen Cartelsachen, sowie auch wegen des Grafen von Puttbus und des p. von Olthoff,127-2 und dass denenselben gegen ihre parole d'honneur erlaubet werde, nach ihren Gütern zu gehen, es so gut machen sollet, wie Ihr es verstehet und könnet. Welches Ich Euch dann auch wegen des schwedischen Obristen von Lilienberg und einiger anderen Officiers vom Range, die von des Senats Partei seind, in Antwort ertheile, dass nämlich [Ihr] es wegen deren Auswechselung so machet, wie Ihr vorschlaget, und solche so lange auf gute Art verzögert, bis sich der Obrister Graf von Hordt wiederum in Freiheit findet und ausgewechselt worden ist.

Alles dieses überlasse Ich Euch lediglich so gut zu machen, wie Ihr könnet, weil Ich jetzt ohnmöglich die Zeit habe, Mich von allen dergleichen Details Selbst zu mehren. Dabei Ihr allenfalls auch mit<128> Meinen Ministern vom Departement der auswärtigen Affairen zu Berlin correspondiren und darüber mit ihnen de concert gehen könnet.

Friderich.128-1

Nach einer Abschrift.



127-2 Vergl. Nr. 11S37.

128-1 Das Generaldirectorium unterbreitet, Berlin 21. Februar, dem Könige einen Bericht über die Zustände in Hinterpommem, dessen Bewohnern der russische General Tottleben die Lieferungen an den König verboten hatte. Der König befiehlt darauf, wie die Bleinotizen am Rande des Berichtes erkennen lassen, das Kürassierregiment Markgraf Friedrich und 2 Bataillone von Sydow und Bornstedt nach Stargardt zu verlegen, falls die Truppen genügend ausgerüstet sind: „Kavallerie nothwendig; wenn der Feind hört, dass was dabei, laufen die wieder weg“ .