11895. AN DEN GENERALMAJOR VON WYLICH IN BÜTOW.

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Wylich berichtet, Bütow 29. Februar, er habe angesichts der vielen von russischer Seite gemachten Schwierigkeiten in der Auswechselung der Gefangenen bei dem General Jakowlew (vergl. S. 94) „formaliter“ angefragt, „ob er uns eine kategorische Antwort ertheilen und sowohl die eigentliche Zeit von der Ueberkunft und Auswechselung des Obristen Grafen Hordt158-1 bestimmen, als auch die Versicherung geben wolle, dass die kriegsgefangenen preußischen Landeskinder auf das baldigste würden ausgeliefert werden?“ Zugleich übersendet Wylich ein Promemoria des Generals Jakowlew vom 28. Februar, welches auf diese Anfrage mit der höhnischen Gegenfrage antwortet, ob die preussische Auswechselungscommission „eine ganz kategorische Antwort geben und die eigentliche Zeit von der Ueberkunft und so oft versprochenen Auslieferung der Frankfurter und Rawitsch'schen Sauvegardes158-2 bestimmen, auch dabei die feste Versicherung ertheilen wolle, dieses Versprechen endlich einmal in Erfüllung zu setzen?“

Freiberg, 7. März 1760.

Nach denen in Eurem Berichte vom 29. voriges Mir pflichtmässig gemeldeten Umständen von denen üblen Procédés des russischen Generalmajors von Jakowlew bei der dortigen Auswechselungscommission, gebe Ich Euch hierdurch in Antwort, dass, da alles dasjenige, was Ihr von solchem bei der Commission gefordert und verlanget habet, sich auf das klareste Recht und Billigkeit und die auch in Kriegeszeiten unter allen gesitteten Völkern übliche bonne foi gegründet, Ihr also auch darauf unbeweglich bestehen und, wenn gedachter russischer Commissarius auf seinen unbilligen Anmuthungen und unanständigen Proceduren bestehet, eine wohl ausgearbeitete und zwar in modesten, doch energiquen Terminis abgefasste Protestation, worin Ihr zugleich die in dem Euch übergebenen russischen Promemoria ganz ungegründete und in ungewöhnlichen Terminis angeführte Umstände gründlich widerleget, zu denen Acten geben, alsdenn aber die weitere Conferenzien suspendiren und mit Eurem Commando von dorten abgehen sollet.

Von allem aber habet Ihr sodann an Meine Minister vom Departement der auswärtigen Affairen Information und Abschrift einzusenden,

 

als welchen Ich befohlen habe, alles durch den Druck der Welt öffentlich vor Augen zu legen.

Friderich.159-1

Nach dem Concept.



158-1 Vergl. S. 94.

158-2 Vergl. Bd. XVIII, 623. 624.

159-1 Der Bericht Wylichs sowie eine Abschrift des obigen Cabinetsbefehls werden am selben Tage an den Minister Finckenstein gesandt; „und ist Mein Wille, dass Ihr alsdann das ganze Factum und das unjustificirliche und wider alle bonne foi laufende Verfahren des russischen Commissarii Jakowlew in einer wohl ausgearbeiteten Pièce, jedoch mit Beibehaltung des Égard vor der Kaiserin Person und deren Hofes drucken und der ganzen Welt das ungestüme und unjustificirliche Procédé gedachtes russischen Commissarii bekannt machen lassen sollet.“