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716. INSTRUCTION VOR DEN FELDMARSCHALL BARON VONSCHMETTAU, WEGEN DER IHM AUFGETRAGENEN REISENACH PRAG.1

Znaym, 26. Februar 1742.

Da von Seiner Königl. Majestät in Preussen etc., unserm allergnädigsten Herrn, Dero Grand-Maître d'Artillerie, Feldmarschall Baron von Schmettau, nacher Prag geschicket wird, umb unter anderem daselbst die ihm vorhin schon bekannte Sache wegen eines Capitals, welches Se. Königl. Majestät in Preussen etc. des Kaisers Majestät als König von Böhmen gegen Hypothekirung und Einräumung des koniggrätzer Kreises in Böhmen darzuleihen erbötig sind, zu negociiren und zum Stande zu bringen, als haben Höchstgedachte Se. Königl. Majestät denselben dieserhalb mit nachstehender Instruction versehen wollen, und zwar

1. Wird der Feldmarschall Baron v. Schmettau nach seiner bekannten Dextérité und Savoir-faire selbsten die convenableste Gelegenheit zu ergreifen wissen, wann ehe und auf was Art des Kaisers Majestät die Negociirung eines Capitals gegen die Hypothek und Einräumung des koniggrätzer Kreises zu insinuiren sein wird; auch wird er dieses Négoce alsdann mit solcher Adresse einzuleiten bedacht sein, damit womöglich des Kaisers Majestät Selbsten dergleichen Capital von Sr. Königl. Majestät zu erlehnen suchen, und dagegen den koniggrätzer Kreis zu hypotheciren sich anerbieten.

2. Wann des Kaisers Majestät hierinnen nun entriren und Dero Wort gegeben haben, so hat sich der p. Baron v. Schmettau die Conditiones der desfalls auszustellenden Obligation zu reguliren, auch dazu sich der hiebei liegenden Vollmacht zu bedienen.

3. Die Somme des Anlehns, welches Se. Königl. Majestät auf den ganzen koniggrätzer Kreis Sr. Kaiserl. Majestät als König von Böhmen fourniren wollen, muss wenigstens 800,000 Rth. und bis zu einer Million Rth. sein.

4. Die Hypothek wegen solchen Anlehns muss dergestalt gegeben werden, dass Sr. Königl. Majestät vor Sich und Dero Erben und Nachkommen den ganzen koniggrätzer Kreis, nichts davon ausgenommen, mit aller Souveränität, nichts davon ausgenommen, Landeshoheiten, Regalien, Jurisdictionen, Rechten und Gerechtigkeiten, auch allen Revenues und Nutzungen, wie solches alles die Landesherren exerciret und genutzet haben, auch exerciren und brauchen mögen, zum wirklichen Besitz eingeräumet, Sie, Dero Erben und Nachkommen auch in solchem wirklichen Besitz gelassen werden, bis dereinsten das darauf geliehene Geld-Capital wieder bezahlet, auch alle in solchem Kreise inzwischen



1 Der Abgang Schmettau's an das Hoflager des Kaisers verzögerte sich bis zum Mai (vergl. unten Nr. 847. 855), wohl weil der Kaiser nicht, wie das Schreiben des Königs vom 20. Februar (oben S. 42) ihm anempfohlen hatte, sich nach Prag begab. Schmettau stand in der Zwischenzeit in einer regelmässigen Correspondenz mit dem Kaiser.