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Was den Articul anbetrifft, Euch dorten das ganz völlige Pouvoir von denen Magazins zu geben, so ist Euch in Antwort, dass Ihr aus solchen die Subsistance vor das Corps nach Vorschrift des Etats haben müsset. So muss auch der Minister von Schlabrendorff, wenn es zu denen Operations kommen wird, sich schlechterdinges nach Euch richten, Magazindepots da zu etabliren, wohin Ihr zu agiren vor gut und nöthig finden werdet. Jetzo sollet Ihr inzwischen nur darauf denken, wie Ihr die dortigen Regimenter überall complet machet und in Ordnung bringet, welches das vornehmste anjetzo ist. Sonsten hoffe Ich Euch bald was gutes von hier aus zu schreiben.

Friderich.

P. S.

Dieweil es auch bei der Correspondance mit dem Feldmarschall von Daun so weit gekommen ist, dass die Auswechselung derer reciproquen Kriegesgefangenen wird den Anfang nehmen können,1 und die Oesterreicher dazu das Städtchen Leobschütz in Oberschlesien zum Auswechselungsorte choisiret haben, davon Ich zufrieden bin, so habe Ich resolviret, dass der Generalmajor Grant daselbst wiederum ein[er] Meiner Commissarien bei der Auswechselung dorten sein soll ; welches Ihr ihm denn von Meinetwegen bekannt machen sollet, um sich dazu parat und fertig zu halten.

Friderich.

Nach der Ausfertigung.


12674. AN DEN CAPITÄN VON ANHALT.

Leipzig, 13. Februar 1761.

Ich habe Euren Rapport vom 10. dieses heute erhalten. Ohnerachtet die 4 sächsische Kavallerieregimenter bei dem Corps Reichstruppen der Gegend Arnstadt befindlich sein können, so glaube Ich doch, dass, wenn sonsten die Expedition des Prinz Ferdinand von Braunschweig glücklich gehet und die Bredouille unter denen feindlichen Truppen erst da sein wird, alsdenn das ganze sächsische Corps mit davonlaufen werde. Inzwischen kann auch vorgedachte Kavallerie bei dieser Saison nicht viel ausrichten.

Ihr sollet Mir inzwischen sehr fleissig schreiben, und hoffe Ich sehr, dass alles recht gut gehen werde. Indess Ihr überall dorten so viel Zettel, als Ihr könnet und es möglich sein wird, ausstreuen lassen sollet, des Inhaltes, dass [man] alle die von uns ausgetretene Sachsen, wenn man sie unter dem Gewehr bekommen würde, sogleich aufhängen lassen werde, dahergegen die freiwillig wieder zurückkommen würden, völligen Pardon haben und ihnen nicht das geringste Leides widerfahren sollte.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.



1 Vergl. S. 219.