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Der zweite Cas kann sein, dass die Russen sich mit ihrer grossesten Force nach Schlesien gegen Glogau ziehen, und wegen Colberg nur eine Demonstration machen, nämlich, dass sie mit einem Corps gegen Colberg, mit dem andern und Stärkesten aber gegen Schlesien und gegen Glogau gehen. Es ist dieses apparentlich, da die Russen von Dirschau an bis nach Posen Magazins formiren. Auf solchen Fall werden des Prinzen von Württemberg Liebden Colberg decken, der Generallieutenant von Goltz aber ist bereits beordert, wegen Glogau alsdenn das gehörige in Conformité seiner Instruction zu beobachten.

Das dritte Project derer Russen kann sein, in Schlesien noch weiter als auf Glogau vordringen zu wollen. Auch auf solchen Fall ist gedachter Generallieutenant von Goltz auch schon wegen seines Verhaltens instruirt.

Man hat währendem diesem Kriege aus der Erfahrung gesehen, dass die Russen niemals was unternommen, wo sie nicht von denen Oesterreichern unterstützet worden seind; Se. Königl. Majestät halten also davor, dass das Signal derer Operationen von denen Russen sein dürfte, wenn der österreichische Feldmarschall Daun aus Sachsen nach denen schlesischen Grenzen marschiren wird. Auf welchen Fall des Prinzen Heinrich Liebden ihn, nach Dero von Sr. Königl. Majestät habenden Instruction,1 cotoyiren werden.

Sollte also alsdenn das Project derer Russen sein, gegen Colberg und gegen Glogau nur Demonstrationes zu machen, dagegen aber mit ihrer grossesten Force in die Mark eindringen zu wollen, so seind gedachtes Prinz Heinrich Liebden beordert, Sich dem Feinde alsdenn zu opponiren, und zu dem Ende sowohl des Prinzen Eugen von Württemberg Liebden mit Dero Corps, als auch den General von Goltz mit dem seinigen an Sich zu ziehen, sich mit solchen zu conjungiren, um Sich nach Erforderniss derer Umstände und Vorfalle dem Feinde um so nachdrücklicher zu widersetzen.

Auf diesen Fall seind also des Prinzen Heinrich Liebden von Sr. Königl. Majestät autorisiret, des Generallieutenant Prinzen von Württemberg Liebden sowohl als den Generallieutenant von Goltz mit ihren unterhabenden Corps an Sich zu ziehen, dannenhero auch nurgedachtes Prinzen Eugen Liebden Sich Dero Ortes nach denen Briefen gedachtes Prinz Heinrich Hoheit zu achten und Sich Deroselben Ordres zu conformiren haben, so dass Erstere auf Dero Verlangen alsofort zu Deroselben stossen werden, wie solches alsdenn auch von dem Goltzischen Corps geschehen wird.

Mehrgedachtes Generallieutenant des Prinz Eugen von Württemberg Liebden werden Sich also nach vorstehender Sr. Königl. Majestät Instruction in allen Stücken zu achten, und solche nach Dero Eifer und Dextérité vor Höchstderoselben Dienst auf das beste zu befolgen haben.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Königl. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart.



1 Vergl. Nr. 12835. 12869.