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12874. INSTRUCTION FÜR DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ FRIEDRICH EUGEN VON WÜRTTEMBERG.1

Hauptquartier Thiemendorf in Schlesien, 10. Mai 1761.

Se. Königl. Majestät beziehen Sich zuvorderst auf Dero des Generallieutenant Prinz von Württemberg Liebden vorhin schon gegebene Ordres, nach welchen Dieselbe mit Dero Generallieutenant von Werner eine beständige Correspondance wegen der Unternehmungen derer Russen zu unterhalten haben, auch auf das erstere Avertissement nurgedachten Generallieutenant von Werner von einer vorseinden Entreprise derer Russen gegen Hinterpommern, Sich mit Dero unterhabendem Corps dahin ziehen sollen, um die Russen bei ihrer etwa vorhabenden Unternehmung auf Colberg zu präveniren.

Es müssen dannenhero und solchenfalls gedachte Se. Liebden Sich alsdenn in das bei Colberg retranchirte Lager, welches der Generallieutenant von Werner auszusuchen und wohl retranchiren zu lassen die Ordre hat, setzen, um die Russen dadurch zu verhindern, dass sie die Belagerung von Colberg weder unternehmen, noch sonsten dorten etwas ausrichten können.

Se. Königl. Majestät werden auch Dero Generallieutenant von Goltz mit einem besondern Corps nach der Gegend von Glogau oder sonst der Orten weiter hin detachiren, welcher sich nach denen Bewegungen der russischen Armee zu richten bereits instruiret ist,2 so dass, es sei nun, dass sich die grösseste Force derer Russen nach Colberg oder aber nach Glogau wenden wollte, er sich allemal dahin wenden soll, wohin die Gefahr am grössesten und die Hülfe am nöthigsten ist.

Es können die Russen bei Eröffnung ihrer Campagne vier differente Projects haben: nämlich entweder mit ihrer grössesten Force gegen Colberg zu gehen, um eine Belagerung dieses Ortes unternehmen zu wollen; auf welchen Fall der Generallieutenant von Goltz seine Instruction hat, sogleich mit seinem Corps nach Hinterpommern zu marschiren und sich mit des Prinzen Eugen Liebden zu conjungiren, um nebst Deroselben in das retranchirte Lager bei Colberg und sonsten den Feind abzuhalten gegen diesen Ort eine Belagerung vorzunehmen, noch auch überall dort etwas ausrichten zu können. Dieses ist der erste Cas, so arriviren kann, und deshalb Ew. Liebden, so wie der Generallieutenant von Werner die nöthige Correspondance und erforderlichen Falls en chiffres mit dem Generallieutenant von Goltz zu unterhalten haben.



1 Die Berichte des Prinzen von Württemberg sind im Mai datirt vom 5. bis 15. aus Rostock, am 20. „Lager bei Ivenack“ , am 23. aus Friedland, am 25. aus Pasewalk, am 26. aus Löckenitz (südöstl. von Pasewalk), am 28. aus Stettin. — Obige Instruction wurde dem Prinzen mit einem Begleitschreiben vom 10. Mai übersandt. [Stuttgart. Haus- und Staatsarchiv.]

2 Die Instruction für Goltz (Nr. 12881) ist erst vom 13. Mai datirt.