1510. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.

Von dem Cabinetssecretär.

Berlin, 20. Juli 1744.

Der König hat befohlen, den Grafen Podewils im Haag dahin zu instruiren, „dass was die Summen anbeträfe, welche die Holländer denen ostfriesischen Ständen unter der Garantie der Staaten avanciret hätten, solche allerdings von den Ständen wieder gezahlet werden müssten, als weshalb Se. Königl. Majestät Dero Garantie oder Versicherung geben würden. Was die Posten anlangte, welche der verstorbene Fürst denen Holländern selbst schuldig gewesen, so würden Se. Königl. Majestät, insoweit solche nicht denen Allodialerben zur Last fielen, solche auch übernehmen und denen Holländern, so den Vorschuss gethan, die jährliche Interessen davon bis zum Abtrag der Capitalien richtig und ohne Schwierigkeit bezahlen lassen.“

Eichel.

Nach der Ausfertigung.

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