1807. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Neisse, 24. April 1745.

Eichel wiederholt auf Befehl des Königs die in dem königlichen Handschreiben enthaltenen Weisungen für die Verhandlungen in London.<131> „Ueberhaupt aber declarirten Se. Königl. Majestät fort et ferme hierbei, dass an keine Cession des geringsten Stückes von Ober- oder Niederschlesien noch dem Glatzischen, so Deroselben durch den Breslauer Frieden überlassen wäre, jemals zu gedenken sei, und dass, wann der wienersche Hof darauf insistirte, des Königs Majestät le tout pour le tout risquiren und nichts oder alles verlieren wollten. Wie Sie dann alsdann nichts menagiren, sondern, wenn die österreichische Armee nach Schlesien käme, solcher alsdann auf den Hals gehen und combattiren; wo nicht, und wann der Feind in Böhmen bliebe, selbigen allda aufsuchen und zum Schlagen nöthigen würde, es möchte dann auch daraus entstehen was da wolle und könne . . . Des Königs Majestät haben befohlen, diese Dero Intention Ew. Excellenz ganz umständlich und deutlichst zu melden“ ...

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.