<6> vom 4. dieses von der Aeusserung des Mylord Harrington meldet, dass nämlich des Königs Majestät die jetzigen Unruhen in Engelland und die von Frankreich projectirte Invasion nicht so tranquillement mit ansehen würden, geantwortet werden soll, wie er, der Andrié, mit gleicher Confidence dem Mylord Harrington sagen sollte, dass Sr. Königl. Majestät noch überall einiger Zweifel bleiben müsse, ob man von Seiten des englischen Ministerii, nachdem die hannöversche Convention geschlossen worden, so gerade charriiret hätte, als es wohl sein sollen; die Declaration oder die Antwort, welche Lord Hyndford Sr. Königl. Majestät Minister zu Petersburg gegeben hätte, als dieser jenen gefraget, ob er noch keine Instruction von seinem Hofe erhalten habe, wegen der hannöverschen Convention mit ihm cause commune zu machen und gemeinschaftlich die russische Kaiserin von allen neuern Unternehmungen zu dehortiren etc., habe des Königs Majestät sehr frappiret, da Mylord Hyndford gar kühl darauf geantwortet, dergleichen Instruction habe er nicht bekommen, sondern nur, dass er simplement dem russischen Hofe die Convention communiciren sollte, mit dem Beifügen, dass sein Hof solche den wienerschen und dresdenschen Höfen communiciren lassen, um deren Erklärung darüber zu vernehmen (notandum : des Königs Majestät wollen, dass die ipsissima verba der Antwort des Lord Hyndford, so wie solche von dem Herrn von Mardefeld berichtet worden, nebst dem Dato der Relation angeführet werden sollen). Gewiss wäre es, dass, wenn Mylord Hyndford instruiret worden wäre, dem russischen Hofe deshalb vive Instances zu thun und solchen von allen neuerlichen Ostentationen zu dehortiren, vielmehr aber gemeinschaftlich mit dem p. von Mardefeld nurgedachten Hof zu animiren, die Höfe zu Wien und Dresden mit Vivacité zur Annehmung des hannöverschen Conventionstractats zu disponiren, alsdann vielleicht alle nachher erfolgete Suiten und die annoch geschehene Bataille unterblieben wären; insonderheit wenn Engelland zugleich declariren wollen, Sr. Königl. Majestät mit Subsides zu assistiren. Wäre solches geschehen, wie man es Sr. Königl. Majestät wiederholentlich vorhin versichert hätte, so erkenneten Höchstdieselbe Sich allerdings obligiret, sogleich dem König von Engelland in dem dortigen Trouble mit reellem Secours beizuspringen, und würden es auch sofort de bonne foi nach Dero ehmaligen Declaration zu thun nicht ermangelt haben; da man aber englischerseits darunter mit so grossem Ménagement vor die Höfe zu Wien und Dresden zu Werke gegangen sei und endlich nichts weiter als bons offices anwenden wollen, da ferner alle reelle Assistance ausgeblieben, auch die Hannoveraner den reclamirten Succurs denegiret, als die Oesterreicher und Sachsen unmittelbar in Sr. Königl. Majestät Landen eindringen wollen, da endlich Höchstdieselbe Dero Frieden alleine gemachet hätten, wozu jedoch Mylord Villiers die Hand rühmlichst geboten: so könnte man englischerseits jetzo auch nicht fordern, dass Se. Königl. Majestät sich so immédiatement von denen dortigen Troublen meliren sollten, denn alles hierunter