2130. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 3. Januar 1746.

Wegen der hierein liegenden Relationen von M. de Chambrier [Paris 20. und 24. December 1745] haben Se. Königl. Majestät befohlen, demselben fordersamst zu antworten, wie es Höchstderoselben sehr surprenire, dass das französische Ministerium die Negociation mit Engelland und die darauf erfolgete hannoversche Convention und daher<2> erwachsenen Frieden mit den wienerschen und dresdenschen Höfen comme faite à l'insu de la France ansehen wollten, da doch bekannt sei, dass die Negociation wegen der hannoverschen Convention nichts anders als eine Suite und Enchaînement derjenigen sei, welche Se. Königl. Majestät kurz vor des verstorbenen Kaisers Tode und gleich nach dessen Absterben mit Vorbewusst und Genehmhaltung des Königs von Frankreich2-1 angefangen, solches auch nicht nur dermalen, sondern auch nachhero, zur Zeit da Se. Königl. Majestät im Lager bei Divetz in Böhmen gestanden, und so weiter, dem König in Frankreich geschrieben hätten; Sie hätten überdem Sich zu wiederholten Malen offeriret, occasione der hannoverschen Convention auf einen Generalfrieden zu arbeiten, und deshalb und wegen der Conditionen eine confidente Ouverture von Frankreich begehret,2-2 darauf Sie aber mit keiner, oder doch sehr vaguen Antwort (als die, so Chambrier in seiner Relation vom 17. December berichtet) versehen worden wären; und da die Gefahr, völlig accabliret zu werden, so gross und vor Se. Königl. Majestät so imminent geworden, dass Sie nicht länger warten können, ein Accommodement zu nehmen, so gut Sie es bekommen können, so würde man solches in Frankreich mit keinem Fug verdenken können, um so weniger, als Se. Königl. Majestät von daher Sich keiner prompten und reellen Hülfe oder Diversion versehen können. Worüber Ew. Excellenz dann den p. von Chambrier wohl und detaillirt instruiren möchten.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



2-1 Vergl. Bd. IV, 6.

2-2 Vergl. Bd. IV, 327. 332. 339. 366.