3776. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL FÜRST VON ANHALT-DESSAU IN DESSAU.

Potsdam, 29. Juli 1749.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich geliebter Vetter. Da die Umstände zwischen Russland und Schweden wiederum von neuem sehr critique zu werden anfangen, indem der russische Hof sich mit der bekannten bereits geschehenen Declaration des schwedischen Ministerii,30-1 dass nämlich nach Absterben des jetzigen Königs von Schweden keinesweges eine souveraine Regierungsform introduciret werden würde — um so weniger, als kein Mensch in Schweden dergleichen proponiren dörfe, ohne sich der in denen Gesetzen des Landes darauf geordneten Strafe schuldig zu machen — nicht contentiren, sondern mehrere Sicherheit desfalls fordern will, auch zu dem Ende entschlossen sein soll, dem schwedischen Hofe die Declaration mit nächstem thun zu lassen, dass die russische Kaiserin entschlossen sei, vorangeführter Ursachen halber ein in Bereitschaft habendes Corps d'armée von ohngefähr 30,000 Mann in Schwedisch-Finnland einrücken zu lassen, welches dann nicht als Feind, sondern als Freund kommen und nicht anders als vor sein eigenes Geld leben, auch niemanden molestiren, vielmehr die genaueste Disciplin halten würde, jedennoch bis zu dem über kurz oder über lang erfolgenden Todesfall des jetzigen Königs von Schweden in gedachtem Finnland einquartieret bleiben solle — so habe Ich nicht anstehen wollen, Ew. Liebden von solchen Mir zugekommenen Nachrichten ganz vertraute Communication zu thun, jedoch mit dem Ersuchen, alles dieses noch zur Zeit bei Sich bestens zu secretiren und davon niemandem etwas zu eröffnen. Sollte diese Nachricht continuiren und der russische Hof sothane Declaration thun und realisiren wollen, so kann der Krieg in Norden nicht anders als ohnvermeidlich sein, welches sich dann in den nächstbevorstehenden beiden Monaten August und September developpiren muss und davon Ich das nähere Ew. Liebden vertrautest zu communiciren nicht ermangeln werde. Ich bin übrigens Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Friderich.

Nach der Ausfertigung.

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30-1 Vergl. Bd. VI, 375.