4001. AU MARQUIS DE VALORY, ENVOYÉ DE FRANCE, A BERLIN.

Berlin, 2 décembre 1749.

Trouvez bon, Monsieur, que je vous adresse encore la copie d'une pièce assez intéressante que le hasard a fait tomber heureusement en mes mains. La traduction que j'y fais joindre, vous servira pour vous décider sur la voie la plus sûre par laquelle vous la ferez passer à votre cour, et sur le temps où vous jugerez nécessaire de l'en informer. Quant au secret de la chose, je m'en tiens tout-à-fait assuré que vous le ménagerez au possible. Il ne me reste qu'à vous dire pour votre direction que ce que l'on marque dans cette pièce par rapport à un courrier que je devais avoir envoyé à mon ministre Rohd à Stockholm pour y porter quelque nouveau mémoire, est absolument faux et controuvé. Sur ce, je prie Dieu etc.

Federic.

An Antivari in Stockholm.

Moskau, 10. November 1749.

Ich accusire den guten Empfang des von Verlet Schreibens vom 12. September, so ich aber allererst den 20. passati empfangen. Der demselben beigefügte Anschluss an Graf Ulfeld ist den 27. ejusdem per Ordinari über Polen von mir richtig befördert worden. Da aber die dänische und preussische Briefeeröffnung vor der Hand ausgesetzet seind, so sehe nicht wohl ein, warum Ew. Wohlgeboren gedachten Anschluss nicht grade nach Wien laufen lassen.

Ew. Wohlgeboren habe bereits unterm 2. October von dem Stande der hiesigen Sachen Nachricht gegeben, und. es ist weder mir noch dem von hier gereiseten englischen Gesandten auf die vom 31. Juli in Nr. ro beigefügte Pièce182-1 hier keine förmliche Antwort ertheilet, sondern uns beiden nur jenes, was erstbesagt mein letzteres enthält, zur Antwort gegeben worden, und ist merkbar, dass der russische Grosskanzler mit noch kein Wort von der dem Panin unterm 30. August gegebenen hochmüthigen und standhaften schwedischen Antwort182-2 gemeldet. Es wird der hiesige Hof dem Panin durch einen Courier über Kopenhagen ein Promemoria zusenden und durch ihn der Krön Schweden eine Convention anbieten lassen. Diese Convention, soviel mir der Kanzler davon gemeldet, soll darin bestehen, dass Schweden dem russischen Reiche den Nystädter Frieden und die darinne festgesetzte schwedische Regierung?'<183> forme, hiesiger Hof aber der Kron Schweden die Thronfolge auf ewig garantiren will. Diese Convention, als soviel ich bis nun zu davon weiss, wird mit dem von Ihro Kaiserl. Majestät gemachten Vorschlage183-1 fast auf eins hinauslaufen. Der Panin soll diese Convention proponiren. Da man aber Denenselben sowohl als dem russischen Minister schon so hochmüthig geantwortet, so wird wohl auch aus dieser Convention nichts werden; daher Ihnen gar nicht leid sein darf, dass Sie keinen Antheil daran haben. Ihro Majestät die Kaiserin werden gar wohl zufrieden sein, wann Russland allein diese Sache ausmachen kann; ich wünsche viel Glück darzu und bin sehr frohe, dass man von eigenem Savoir-Faire hierunter praeoccupiret ist. Ich habe unserem Hof vorgestern durch einen Courier davon Nachricht gegeben und demselben angerathen, diese Sachen nunmehr in Statu quo sein zu lassen.

Uebrigens Habe auf Ersuchung des Grosskanzlers Dieselben zu bitten, dem Herrn von Panin gleich nach Ankunft obbesagten Couriers durch einen dritten vertrauten Mann auf eine natürliche, und unmerkbare Art dass es von Deroselben herkomme, folgendes beibringen zu lassen: Herr Envoyé Rohd hätte einen Courier von seinem Hof über Kopenhagen erhalten, zweifeis ohne würde er ihm ein neues Promemoria und den Vorschlag von derjenigen Convention mitgebracht haben, wovon der König von Preussen bereits informiret wäre und dem hiesigen Hot allschon Nachricht gegeben hätte. Was nun der Panin diesem gutgesinnten Tertio geantwortet haben wird, ersuche Dieselben mit ein Paar Worten in Ziffern zu melden.

Dass unser Hof, wie auch alle übrige, an denen geheimen schwedischen Entdeckungen zweifele, ist Ihnen ohnedem bekannt; nur muss ich zu Dero alleinigen geheimen Wissenschaft hier beifügen, dass der Panin anhero berichtet, mit der bekannten wichtigen Redepièce hintergangen worden zu sein. Womit ich beharre etc.

Graf Bernes.


Nach der von Valory eingesandten Abschrift im Archiv des Auswärtigen Ministeriums zu Paris; die Beilage nach Abschrift der preussischen Cabinetskanzlei, ebendaselbst.



182-1 Gemeint ist anscheinend die S. 134 erwähnte Note vom 28. Juli.

182-2 Vergl. S. 107 Anm. 1.

183-1 Vergl. S. 154.