4157. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 2. März 1750.

Se. Königl. Majestät haben mir sogleich befohlen, von Höchstderoselben Ew. Excellenz wegen der von dem Baron von Chambrier mit der gestrigen Post eingelaufenen Relation vom 20. Februar halber zu vermelden, dass Se. Königl. Majestät auf das von dem Geheimen Rath von Rohd gemeldete Verlangen des schwedischen Ministerii,273-1 dass Höchstdieselbe an ein und anderen Höfen durch Dero Ministres gewisse Insimiationes occasione der von dem schwedischen Ministerio dem p. Panin gegebenen Antwort thun lassen möchten, bereits dermalen dem Baron Chambrier durch ein Handschreiben273-2 bekannt gemachet, wie Höchstdieselbe bereit wären, dergleichen Insinuationes in Engelland, Wien und Petersburg thun zu lassen, wofeme der französische Hof zu gleicher Zeit durch seine Ministres solches thun lassen wollte, und dass Se. Königl. Majestät Sich hierunter lediglich nach dem französischen Hofe richten würden.

Da nun inzwischen das französische Ministerium von selbst des Königs Majestät um dergleichen Insinuation, nach mehrerem Einhalt der allegirten Chambrierschen Relation, requiriren lassen, so hätte es Deroseits gar keine Schwierigkeit damit, wenn der französische Hof dergleichen thun würde, und wollten Se. Königl. Majestät solche an den engelschen, wienerschen und endlich auch russischen Hof thun lassen, um einestheils dem König in Frankreich zu zeigen, mit wie viel Plaisir des Königs Majestät Sich employireten, um die Ruhe im Norden zu conserviren und allen besorglichen Inconvenienzien vorzubeugen, anderntheils aber, um der Krön Schweden zu weisen, wie gerne Höchstdieselbe Sich von Dero allianzmässigen Engagements acquittireten. Es wollten Se. Königl. Majestät aber, dass Ew. Excellenz nebst des Etatsministers Herrn Grafen von Finckensfein Excellenz zuvor mit dem fordersamsten ein Projet von einer dergleichen zu thuenden Declaration minutiren und zu Höchstderoselben vorgängiger Approbation einsendeten. In welchem Projecte einer Declaration dasjenige, was in der Chambrierschen Relation enthalten, extrahiret und gefasset werden könnte, und welches Projects Höchstdieselbe nächstens gewärtigen wollten.

Was insonderheit den petersburgischen Hof anlangete, so würde hiernächst der von Chambrier dahin zu instruiren sein, dass zwar Se. Königl. Majestät diesem Hofe dergleichen Declaration thun lassen würden; damit Höchstdieselbe aber solches nicht allein thäten, so soll er, Chambrier, dem Marquis de Puyzieulx convenablement insinuiren, wie Sie zu letzteres Einsicht überliessen, ob es nicht gut sein werde, wenn der französische Hof einen seiner an dem englischen, wienerschen oder andern Höfen befindlichen Ministres chargiren würde, dem an solchem Hofe subsistirenden russischen Minister eben dergleichen De<274>claration ministérialement zu thun, als welches, dass es geschähe, Se. Königl. Majestät wünscheten.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



273-1 Vergl. S. 248. 251.

273-2 Nr. 4115 S. 248.