4792. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 14. Februar 1751.

Ew. Excellenz erstatte ganz unterthänigen Dank vor die Communication der Liste von denen Steuerscheinen,268-2 so Königlichen Unterthanen zuständig und deren Zahlungstermine theils vorhin schon fällig gewesen, theils kommende leipziger Ostermesse fällig werden. Ich habe des Königs Majestät solche Liste vorgeleget, welche dann darauf befohlen haben, Ew. Excellenz zu melden, wie es nöthig sei, dem Herrn von Maltzahn solche nächstens zu communiciren, mit der Instruction, dass er davon seinen Gebrauch machen und deren Summe dem Grafen Hennicken zeigen, allenfalls auch die Liste selbst weisen soll, auf dass wegen deren Bezahlung wegen der nachgerade herannahenden Ostermesse in Zeiten die erforderliche Arrangements gemachet würden, gestalten gedachter Herr von Maltzahn darauf ohnablässig pressiren und gelegentlich ermeldetem Grafen, wenn er auf ehmals auf dem Tapis gewesene Messtermine appuyiren wollte, ihm antworten solle, dass man darüber zwar vorhin und ehe die Sache wegen des Anlehns der hannovrischen Gelder bekannt geworden, traitiren wollen, nachdem aber der Hof zu Hannover die Gelder dazu hergeliehen und also die sonst angegebene Ursache von fehlenden Fonds zu Befriedigung Sr. Königl. Majestät Unterthanen wegfiele, gedachter Hof auch seiner eigenen Sicherheit halber verlange, dass Sr. Königl. Majestät Unterthanen contentiret würden, so könnte man sächsischer Seits sich auch nicht entziehen, wenigstens diejenigen Unterthanen an Capital und Zinsen zu befriedigen, deren Steuerscheine vorhin fällig gewesen und leipziger Ostermesse noch fällig würden. Wegen der alsdenn noch zurückbleibenden Steuerscheine<269> sollte der Herr von Maltzahn sich in Conformité seiner letzthin erhaltenen Ordre expliciren.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



268-2 Vergl. S. 260.