5207. AN DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Potsdam, 22. November 1751.

Meine liebe Geheime Etatsminister Graf von Podewils und Graf von Finckenstein. Euch ist bereits zur Gnüge bekannt, wie dass Ich dem englischen Hof zu wiederholten Malen declariren lassen, dass, woferne man in Engelland Meinen Unterthanen und Kaufleuten, welche durch die in letzterem Kriege von den Engelländern höchst unrechtsam vorgenommene Déprédations in considerable Schäden und Verlust gesetzet worden, keine Justiz administriren und selbige deshalb völlig indemnisiren werde, Ich Mich genöthiget sehen würde, gedachte Meine Unterthanen und Kaufleute Selbst ausser Schaden zu setzen, ihnen ihren gehabten Verlust bezahlen zu lassen und den Betrag davon hiernächst<537> von denen englischen auf Schlesien hypothecirt gewesenen Schulden defalquiren zu lassen. Da Ich nun im nächstkommenden Monat December wiederum zu London einen Termin in Abschlag gedachter Schulden bezahlen lasse, so dass von der ganzen Post dieser englischen Schulden, und zwar sowohl an Capital als Interessen, nichts weiter als die Summa von 270,000 Reichsthalern vor das künftige Jahr zu bezahlen bleibet, so will Ich, dass Ihr Meinen zu London befindlichen Legationssecrétaire Michell dahin instruiren sollet, dass derselbe um die Zeit, dass im künftigen Monat December die Auszahlung der Gelder von oberwähntem Termin geschiehet, bei dem englischen Ministerio darauf nochmalige Instances wegen der völligen Indemnisation gedachter Kaufleute thun, zugleich aber auch declariren soll, dass, weil alle Meine Repräsentationes, so Ich dieserhalb thun lassen, vergeblich zu sein schienen und erwähnten Meinen Kaufleuten die ihnen nach allen Natur- und Völkerrechten zustehende völlige Indemnisation nicht geschehe, Ich also nicht weiter Anstand nehmen könnte, solche Selbst zu indemnisiren und, wie obgedacht, ihnen die desfalls betragende Gelder baar auszahlen, dagegen den Betrag hiervon bei Bezahlung des letzteren Termins der englischen Schulden decourtiren zu lassen. Zu dem Ende Ich zugleich resolviren müsste, in Meinem Lande eine besondere Justizcommission zu etabliren, vor welcher mehrerwähnte Kaufleute ihre Verluste und Schädenliquidationes erweisen und gehörig justificiren sollten, damit alsdann nur angeführte Commission darüber rechtlich sprechen und ein Liquidum constituiren könnte, in Conformität dessen Ich vorerwähntermaassen solchen Kaufleuten die Vergütung thun lassen würde.

Ihr habet also das nöthige hiernach bestens zu besorgen und gedachten p. Michell dieserhalb umständlich und gründlich zu instruiren; wobei derselbe zugleich mit anzuführen hat, wie es Mir leid thäte, dass Ich zu dieser Resolution schreiten und, da Meinen Unterthanen dorten die Justiz versaget werden wollte, ihnen solche hier administriren lassen müsste, und dass, wann Ich zu dem Ende vorgedachte besondere Justizcommission etablirte, Ich nichts anderes thäte, als was man von Seiten Engellands gethan, da man Meine Unterthanen vor die dortige Justizcollegia ziehen und über deren Forderung sprechen lassen wollen. Wann die Gesetze in Engelland dergleichen erfoderten, so erfoderten die in Meinen Landen wiederum, dass Ich dergleichen Justizcollegium setzete, welches die Praetensiones Meiner Kaufleute examinirte und darüber spräche, bei welchem Spruch Ich es auch alsdann bewenden lassen müsste, mithin überall hierunter nichts weiter thäte, als was ein im Natur- und Völkerrechte gegründetes Jus Retorsionis mit sich brächte.

Ich will auch, dass Ihr Mir fordersamst einen Plan von einer dergleichen zu etablirenden Justizcommission entwerfen und selbigen zu Meiner Approbation einsenden sollet. Uebrigens will Ich, dass Ihr zugleich Meinen Minister zu Paris, Mylord Maréchal, umständlich von<538> dem ganzen Verlauf dieser Sache, so wie solcher von Anfang her entstanden, und was von Zeit zu Zeit weiter darin vorgegangen, auch was vor eine Resolution Ich endlich desfalls fassen müssen, mit Anführung aller Ursachen instruiren sollet, damit derselbe das französische Ministerium davon wohl informiren und völlig au Fait setzen könne, aufdass, wann hiernächst englischerseits bei dem französischen Ministerio desfalls etwas angebracht werden wollte, letzteres im Stande sei, darauf antworten zu können. Ich bin Euer wohlaffectionirter König

Friderich.

Nach der Ausfertigung.