5520. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

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Podewils berichtet, Berlin 8. Juli, über ein Schreiben des hessischen Generallieutenants von Donop [Cassel 5 juillet 1752], enthaltend die Bedingungen des Landgrafen für den Abschluss eines Subsidientractats mit Frankreich:161-1. Verzicht auf den Vorbehalt wegen Kaiser und Reich, unter Voraussetzung, dass das Abkommen ein defensiver Natur sein wird; Stellung von 4800 Fusssoldaten und 1200 Reitern oder Dragonern; 240,000 Thaler jährlicher Subsidien in Friedenszeiten statt der von Frankreich angebotenen 120,000 Thaler; ausserordentliche Zuschüsse für Kriegszeiten nach Maassgabe des französischhessischen Subsidienvertrages vom 13. Juni 1744;161-2 Garantie für alle Besitzungen des Landgrafen einschliesslich der Festung Rhemfels; Unterstützung in den Streitigkeiten im Reich, zumal gegen Hessen-Darmstadt und Hessen-Rothenburg; Zahlung der seit dem dreissigjährigen Kriege rückständigen französischen Subsidien nach

Potsdam, 9. Juli 1752.

Ich kann nicht anders thun, als dass die darin enthaltene Forderungen und die Conditionen des Landgrafen an Mylord Maréchal so geschicket werden, wie wir solche bekommen haben, um sie an den Marquis de Saint-Contest naturellement zu communiciren und zu hören, was das französische Ministère darauf antworten wird.

der Zusage des Vertrages von 1744; Unterstützung der hessischen Pläne auf Erlangung der Churwürde162-1 bei günstiger Gelegenheit; Vermittelung eines Aequivalents für die hessischen Ansprüche auf das Herzogthum Brabant; Schadloshaltung für jede Belästigung des hessischen Gebietes im Kriegsfalle.

 

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.



161-1 Vergl. S. 143.

161-2 Vergl. Bd. III, 184 Anm. 1.

162-1 Vergl. Bd. II, 20. 131. 137. 306; iii, 113; IV, 132.