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Die Geschichte liefert uns mehr als ein Beispiel von der Macht Her Stände. Kurfürst Albrecht Achilles brauchte 100 000 Dukaten. Er ersuchte die Stände, diese Summe aufzubringen. Zu dem Zweck belegten sie das Bier mit einer Steuer, die sie jedoch nur auf sieben Jahre bewilligten1. Später wurde sie erhöht. Sie wurde der Anfang dessen, was wir die „Landschaft“ oder „Allgemeine Bank“ nennen2.

Zur Zeit des Kurfürsten Joachim I. erhoben die Stände eine Steuer von den Mühlen, Meierhöfen und Schäfereien zur Ausrüstung von 200 Reitern, die der Kurfürst dem Kaiser für den Türkenkrieg stellte.

Unter Joachim II. war die Macht der Stände so groß, daß sie einige Ämter, auf die der Kurfürst Anleihen aufgenommen hatte, unter der Bedingung einlösten, daß weder er noch seine Nachfolger sie künftig beleihen oder veräußern dürften. Der Kurfürst holte in allen Fragen ihren Rat ein und versprach ihnen sogar, ohne ihre Zustimmung nichts zu unternehmen. Die Stände setzten sich mit Karl V. in Verbindung und erklärten es für unangebracht, daß der Kurfürst sich zum Reichstag begäbe, und Joachim II. verzichtete auf die Reise.

Johann Sigismund und Georg Wilhelm verhandelten mit ihnen über die Frage der Erbfolge in Jülich und Berg3. Die Stände ernannten vier Abgeordnete, die den Hof begleiteten, um ihm beratend zur Seite zu stehen und an den Unterhandlungen teilzunehmen, wie auch zur Unterstützung der Kurfürsten, wenn es die Umstände verlangten.

Georg Wilhelm berief die Stände zum letztenmal, um sie zu befragen, ob sie es für gut hielten, daß er sich mit den Schweden verbündete und ihnen die festen Plätze auslieferte, oder ob er sich der Partei des Kaisers anschließen sollte4. Seitdem riß Schwarzenberg, der allmächtige Minister eines schwachen Fürsten, alle Autorität des Herrschers und der Stände an sich. Er legte aus eigener Machtvollkommenheit Steuern auf. Den Ständen blieb von ihrem Einfluß, den sie niemals mißbraucht hatten, nichts als das Verdienst einer blinden Unterordnung unter die Befehle des Hofes.

Bis zur Regierung Joachim Friedrichs hatten die Kurfürsten keine andern Berater gehabt als die Stände. Joachim Friedrich schuf einen Geheimen Rat5 aus den bisherigen Verwesern der Justiz und der Finanzen, der Reichsgeschäfte und dem Hofmarschall; den Vorsitz führte ein Statthalter. Dieser Geheime Rat war die oberste Instanz für die Gerichtsbarkeit, für Zivil- und Militärangelegenheiten wie für Polizeiverordnungen. Er setzte die Instruktionen für die Gesandten an den auswärtigen Höfen auf. Zwang eine Reise oder ein Krieg den Kurfürsten zum Verlassen seines Landes, so versah der Geheime Rat alle Obliegenheiten des Herrschers. Er


1 Die „Bierziese“ wurde erst 1488 auf sieben Jahre bewilligt und im Jahre 1513 für dauernd erklärt.

2 Vgl. Bd. VII, S. 130.

3 Vgl. S. 32 ff.

4 Außer der im Text erwähnten Beratung von 1630 wurden die Stände von Georg Wilhelm noch in den Jahren 1634 und 1635 berufen.

5 1604. Vgl. S. 31.