<167>Hauses zu vertreten. Der Minister von Coccej1 stand als Großkanzler ander Spitze der Justiz. Unter ihm leitete Arnim2 das Appellationsgericht und die Zivilgerichtsbarkeit in Preußen und Ravensberg, Ratsch3 die Kriminaljusiiz.

Oberhofmarschall Printzen4 wurde Präsident des Oberkonsistoriums und führte die Aufsicht über Universitäten, fromme Stiftungen, Domkapitel und die Angelegenheiten der Juden.

Von allen Verwaltungszweigen war das Finanzwesen am meisten vernachlässigt. Der König schuf hier eine ganz neue Ordnung. Im Jahre 1723 errichtete er das Generaldirektorium. Diese Behörde zerfällt in vier Abteilungen, deren jeder ein Staatsminisier vorsteht. Ostpreußen, Pommern und die Neumark bildeten nebst dem Postwesen die erste Abteilung unter Grumbkow5. Die Kurmark, das Herzogtum Magdeburg, die Grafschaft Ruppin und das Kriegskommissariat bildeten die zweite Abteilung unter Kraut6. Die dritte unter Görne7 bestand aus den Rhein- und Weserlanden nebst den Salinen. Die vierte endlich, unter Viereck8 umfaßte das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Manufakturen, das Stempel-und Münzwesen.

Der König vereinigte das Kommissariat mit dem Finanzdepartement9. Früher hatten diese Behörden vierzig Advokaten beschäftigt, um die Prozesse in Gang zu halten, die sie miteinander führten. Dabei wurden die Geschäfte selbst vernachlässigt. Seit ihrer Vereinigung arbeiteten sie gemeinschaftlich zum Wohle des Staates.

Unter diesen Hauptdepartements errichtete der König in jeder Provinz ein Justiz-und ein Finanzkollegium10, die den Ministem unterstellt waren. Die Minister der auswärtigen Angelegenheiten, der Justiz und der Finanzen erstatteten täglich Bericht an den König, der als oberste Instanz in allen Fragen entschied. Während seiner ganzen Regierung wurde nicht das kleinste Edikt ohne seine Unterschrift veröffentlicht; auch die kleinste Instruktion verfaßte er selbst.

Er verwandelte alle Lehen in freien Besitz, wofür die Inhaber eine jährliche Abgabe an den Staat zu zahlen hatten11.

Friedrich Wilhelm verwandte 4 500 000 Thaler auf die Wiederherstellung Litauens, 6 Millionen auf den Wiederaufbau der Städte seines Landes, auf die Vergrößerung Berlins und die Gründung Potsdams. Er kaufte für 5 Millionen Landgüter, die er zu seinen Domänen schlug.


1 Freiherr Samuel von Cocceji.

10 Das Appelationsgericht (auch als „Regierung“ bezeichnet) und die Kriegs- und Domänenkammer.

11 Gemeint ist die „Allodification der Lehen“, mit der 1717 begonnen wurde.

2 Georg Dietloff von Arnim-Boytzenbug.

3 Christoph von Katsch.

4 Vgl. S. 110.

5 Friedrich Wilhelm von Grumbkow (vgl. S. 152).

6 Johann Andreas von Krautt.

7 Friedrich von Görne.

8 Adam Otto von Viereck.

9 Das Generaldirekkorium vereinigte in sich die beiden bisherigen Zentralbehörden, das Generalfinanzdirekktorium und das Generalkriegskommissariat.