<178> bewies ihnen aus der Lage der Örter, daß es an der Grenze Böhmens mehrere Stellungen gäbe, die dem Besitzer von Glatz das Einrücken in Böhmen verwehren, als da sind: Birkicht, Politz, Opotzno, Nachod, Wisoka, Neustadt und besonders Königgrätz, deren jede, wenn sie gut besetzt ist, ein Heer wie das des Xerxes aufhalten könne; denn es wären lauter Thermopylen, wogegen in Schlesien diesseits von Glatz in den Ebenen von Frankenstein und Reichenbach gar keine Stellung vorhanden sei, wo eine Armee dem Feinde das Eindringen verwehren könne. Daraus gehe deutlich hervor, daß Glatz in den Händen der Österreicher zum Angriff geeignet sei; denn es sichere ihnen drei bequeme Eingänge in Niederschlesien, bei Johannesberg, Martha und Silberberg. Von dort könnten sie, sobald ein Krieg ausbräche, ihn ins Herz der Provinz tragen. In den Händen der Preußen dagegen könne Glatz nur zur Verteidigung dienen, weil es kein Schlüssel für die böhmischen Pässe sei. Da dieser Streit rein militärisch war, so berief sich der König auf die Einsicht Dauns, der die Richtigkeit seiner Behauptung nicht abstreiten werde. Zur Versüßung der Pille fügte der König noch das höfliche Kompliment hinzu: Wenn es nur auf die Abtretung einer Provinz ankäme, um die Freundschaft einer Fürstin von so seltenen Eigenschaften wie die Kaiserin zu gewinnen, so würde er glauben, sie mit solchem Opfer billig erstanden zu haben. Jedoch wäre ein Verzicht auf eine Festung von so großer Bedeutung wie Glatz nur bei völliger Pflichtvergessenheit eines Herrschers gegen seine Nachkommen möglich, zumal der König sich unter den obwaltenden Verhältnissen von den Feinden keine Gesetze diktieren zu lassen brauche, da er ihnen doppelt soviel zurückzugeben habe, als man ihm erstatten könne.

Der andere Artikel, der den Vorschlag der Österreicher zur Regelung der Erbfolge in Ansbach und Bayreuth betraf, war den Interessen des preußischen Königshauses zu entgegengesetzt und daher unannehmbar. Man widerlegte ihn zunächst mit den schon benutzten Gründen und unterstützte diese mit geschichtlichen Beispielen, indem man auf die Zwecklosigkeit solcher im voraus gemachter Verträge hinwies, die ja doch nie erfüllt würden. Das war den Österreichern leicht zu beweisen, da sie ja noch eine frische Erinnerung an den geringen Wert der berühmten Pragmatischen Sanktion besaßen, durch die Kaiser Karl VI. die Erbfolge in seinen Staaten geregelt hatte.

Der Wiener Hof machte gegen die beiden Artikel abermals Einwendungen. Erst nach wiederholten Versuchen ließ er von der Grafschaft Glatz ab und erklärte, Festung und Geschütze im damaligen Zustand herausgeben zu wollen. Auch stand er von dem vorläufigen Vertrag wegen der Erbfolge in Ansbach und Bayreuth ab. Nun blieb nur noch der Handelsvertrag zwischen Preußen und Österreich zu regeln. Aber der König wollte wegen dieses Artikels keine Schwierigkeiten machen und gab um des lieben Friedens willen nach. Man vereinbarte also, daß in dieser Hinsicht jeder bei sich nach Gutdünken verfahren solle.

Die Unterhandlung mit den Sachsen hielt mit der österreichischen gleichen Schritt. Sie bereitete keine großen Schwierigkeiten; denn der König von Polen war froh