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Artikel 2

Die vertragschließenden hohen Mächte verpflichten sich gegenseitig, die Minister aufknüpfen zu lassen, die den gegenwärtigen Krieg herbeigeführt haben, nämlich .... (diese Stelle ist mit so schlechter Tinte geschrieben, daß ich sie nicht entziffern konnte).

Artikel 3

Jeder der vertragschließenden hohen Mächte sieht es frei, ohne daß eine von ihnen dagegen Einspruch erheben dürste, daheim über die Torheiten, Tölpeleien, dummen. Streiche und andere scherzhafte Dinge, die bei den Machbaren vorkommen, laut zu lachen.

Artikel 4

Die hohen Mächte verbieten ihren Schreibern in Friedenszeiten die Sprache von Marktweibern gegen Souveräne1.

Artikel 5

Alle Kanonen, die Mitschuldige der ungeheuren Schlächtereien des gegenwärtigen Krieges waren, werden sorgfältig in die respektiven Zeughäuser eingesperrt.

Artikel 6

Da man seit sechstausend Jahren infolge reiflichen Nachdenkens einzusehen beginnt, daß Hochmut und Frechheit der Höfe oft zu blutigen Kriegen geführt hat, verpflichten sich die hohen Mächte gegenseitig, den hochtrabenden Stil und die eitle Anmaßung fahren zu lassen, da sie allen Herrschern schlecht anstehen und für die öffentliche Ruhe gefährlich sind.

Artikel 7

Sämtliche vertragschließenden hohen Mächte verzichten auf phantastische Projekte, und jedermann wird vernünftig sein.

Ober diesen Artikel wird am meisten disputiert. Gelingt seine gütliche Regelung, so können wir auf dauernden Frieden hoffen.)

Artikel 8

Sobald man sich über diese Artikel geeinigt hat, wird bei allen Armeen der Waffenstillstand veröffentlicht.

Das, lieber Freund, ist alles, was ich herausgebracht habe. Möge der Himmel so vielem Elend ein Ende machen und uns keinen brüchigen, sondern einen dauerhaften Frieden bescheren. Wie versichert wird, soll der Kongreß in Nürnberg abgehalten


1 Vgl. Bd. III, S. 60 und 119 f.