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7527. AN DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Diest berichtet, „Wien 12. Mai, dass man ihm auf seine Beschwerde über die Erhöhung des Zolles auf schlesische Wollen- und Leinenwaaren von 30 auf 60 Procent1 geantwortet habe: „Es wären seither medio Januarii laufenden Jahres solche verschiedene neue Resolutiones zum Nachtheil des hiesigen Commercii publicirt und im Namen Ew. Königl. Majestät sofort zur Execution gebracht worden, dass in Allerhöchst Dero schlesischen Landen den hiesigen Unterthanen das Commercium, wo nicht völlig gesperrt, dennoch fast unerträglich gemacht worden.“

Berlin, 27. Mai 1756.

Meine liebe Geheime Etatsminister Graf von Podewils und Graf von Finckenstein. Da Mir der Einhalt beider hierbei zurückkommender Berichte2 des Residenten von Diest zu Wien vorgetragen worden ist, so will Ich, dass Ihr demselben darauf dahin antworten sollet, wie dass Ich von keiner anderen Erhöhung derer Imposten in Schlesien gegen die österreichische Erblande im Commercio etwas wüsste, als diejenige, so Ich in Absicht des enormen Tarifs, so man dortigerseits gegen das schlesische Commercium einzuführen den Anfang gemachet, par représaille einführen und folgen [lassen] müssen.3

Angehend das Grief, dass das letztere dortseitige Promemoria,4 so dem p. von Fürst zugestellet worden, noch nicht beantwortet sei, so wird man sich von Seiten des wienerschen Hofes erinnern, dass man vorhin sich daselbst die Zeit von 6 à 9 Monate genommen hat, ehe gedachter p. von Fürst [durch] erwähntes Promemoria auf dasjenige, so er vorhin deshalb eingegeben,5 beantwortet worden, und also wohl nichts billigeres sei, als dass man denenjenigen, so die Antwort auf letzteres auszuarbeiten hätten, bei so vielen damit verknüpften Details und compliquirten Umständen die benöthigte Zeit gönnete, um damit fertig werden zu können; indess die desiderirte Antwort gewiss erfolgen würde.

Im übrigen könnet Ihr den von Diest instruiren,6 wie Ich Meines Ortes keinesweges entfernet, sondern vielmehr allezeit geneigt wäre, mit der Kaiserin-Königin Majestät ein beständiges gutes Vernehmen und alle nachbarliche Freundschaft zu unterhalten und zu cultiviren, auch den vorseienden Commercientractat auf alle billigmässige Conditiones einzugehen und zu schliessen, daferne man nur dasjenige, was in dem breslauschen Friedensschlüsse darunter stipuliret und geschlossen worden, zum Grunde legen und als die Norme eines zu schliessenden Commercientractats consideriren wolle, wie Meines Ortes Ich allemal dazu bereit sei und Mich daran hielte.



1 Durch Erlass an das wiener Haupt-Mauth-Amt vom 24. April 1756.

2 Zwei Berichte, d. d. Wien 12. Mai.

3 Vergl. Bd. X, 346. 347.

4 D. d. 12. November 1755.

5 D. d. 29. April 1755.

6 Demgemäss Ministerialerlass an Diest, d. d. Berlin 29. Mai.