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Es meinen des Königs Majestät sonsten noch, dass Ew. Excellenz erwähnten Herrn Mitchell die ganze jüngsthin eingekommene Relation des Legationssecretär zu Kopenhagen, von Feriet, sub numero 5, vom 5. Juni currentis, insoweit solche die Union maritime von Schweden und Dänemark anbetrifft, von Sr. Königl. Majestät wegen confidemment communiciren und vorlesen könnten.

Gleichergestalt könnten Ew. Excellenz gedachten Minister Mitchell die Abschrift des zwischen Frankreich und Oesterreich gezeichneten Traite' d'alliance und Convention de neutralité, welche der Herr von Knyphausen mit dieser Post eingesandt hat,1 lesen lassen; wobei des Königs Majestät verlangen, dass Ew. Excellenz verfügen möchten, damit dem Chargé d'affaires Michell zu London gedachter Traité und Convention in Abschrift oder doch extractsweise mit nächster Post communiciret werden müsste.2 Im übrigen könnten Ew. Excellenz dem Minister Mitchell wohl mündlich und par manière de discours den Einhalt dessen, was der Herr von Knyphausen in dem Postscripto seiner Relation vom 4.3 dieses von denen Aeusserungen des Minister Rouillé, bei Publication des Tractats [gemeldet] hat, insoweit solches den Anfang des Postscripti bis zu denen Worten: „assurait à tous les Princes de l'Empire la possession paisible de leurs États“ [ausmachet],4 mit communiciren.

Was die beiden in dem beikommenden Paquet befindlichen Schreiben von des Herrn Landgrafen von Hessen-Cassel Durchlaucht anbetrifft,5 da ist Sr. Königl. Majestät [Intention], dass solche bei dem Departement en forme eines Handschreibens sonder Contrasignatur6 auf das obligeanteste und in denen verbindlichsten Terminis fordersamst nach Dero beigesetzten Resolution beantwortet, die beiden Schreiben des Herrn Landgrafen besonders wohl zu denen Papieren, welche des Herrn Grafen von Podewils Excellenz bisher in Dero eigenem Beschluss gehabt, asserviret werden sollten, um, wenn es einmal über kurz oder lang nöthig sei, darauf recurriren zu können. Welches alles von Sr. Königl. Majestät wegen Ew. Excellenz schuldigst melden sollen.

Ich füge solchem sonsten noch mit an, wie des Königs Majestät entschlossen seind, morgen Nachmittag oder gegen Abend von hier nach dem Magdeburgischen abzugehen, und dass mithin, falls Ew. Excellenz bei Deroselben annoch etwas anzufragen nöthig finden dörften, so pressant wäre, solches ohnvorgreiflich wohl noch heute Abend anhero abzusenden nöthig sein dörfte, oder doch dergestalt, dass selbiges Sr. Königl. Majestät noch morgen Vormittag um 10 Uhr vorgeleget werden könnte. Die Expeditiones aber zum künftigen Posttage7 würden ohnmaassgeblich wohl in duplo auszufertigen seind, da solche nicht zu Sr. Königl. Majestät Unterschrift hier kommen können. Des Königs



1 Bericht Knyphausen's, Paris 4. Juni. Vergl. Nr. 7570.

2 Vergl. Nr. 7571.

3 In der Vorlage verschrieben: 5.

4 Vergl. Nr. 7570.

5 Vergl. Nr. 7566.

6 Vergl. Nr. 7573.

7 Dienstag 15. Juni.