7935. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 28. August 1756.

Des Königs Majestät haben bei Gelegenheit der einliegenden Sachen306-2 zu melden befohlen, wie dergleichen Kleinigkeiten währendem Marsch und Kriege nicht zu Dero Unterschrift eingesandt, sondern jedesmal nur auf Specialbefehl ausgefertiget und weggeschicket werden sollen. Wie dann auch in anderen, mehr importirenden Sachen denen auswärtigen Ministern die Duplicata gleich gesandt werden müssen, um die Zeit und die Posten nicht zu versäumen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



306-2 Die Beziehung ist nicht mit Sicherheit zu bestimmen.