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1407. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFF AIREN.

Von dem Cabinetssecretär.

Graf Otto Podewils berichtet, Haag 17. April, über eine neue Unterredung mit Bassecour.1 „Je le priai de me dire si je pourrais compter que sa ville, en cas que Votre Majesté offrît aux États de Se concerter avec eux par rapport à la paix, appuyerait cette proposition. Après avoir rêvé un moment, il me dit que cette demande l'embarrassait, que n'agissant que de son chef, il ne pouvait me répondre rien de positif là-dessus“ etc.

Potsdam, 22. April 1744.

Der König befiehlt, dem Grafen O. Podewils im Haag mitzutheilen „dass wenn die Staaten an Se. Königl. Majestät keine Ouvertures über ein Accommodement thun wollten, Höchstdieselbe denen ersteren gewiss keine thun würden, zumalen Sie nicht absehen könnten, was denn der But von solchen Ouvertures sein sollte und was es nach denen jetzigen Umständen vor Effect haben könnte. Der wienersche Hof wäre opiniâtre und fier und wollte von keinem Accommodement wissen, und würde darunter von allen Seiten gestärket. Der König von Engelland fände seine Convenienz durch Continuation des Krieges, durch Ziehung der starken Subsidien vor die hannöverischen Truppen; dessen Minister Carteret intendire im Trüben zu fischen und die Nation Meister von dem westindischen Commercio sowohl als von allen übrigen Hauptbranchen der Handlungen, mit Ausschliessung anderer Nationen, zu machen. Der Kaiser könnte mit allem Rechte wegen so vieler erlittener Affronts und Schäden Indemnisation fordern und wäre noch nicht gewillet, darunter nachzugeben. Mithin begriffen Se. Königl. Majestät nicht, was bei solchen Umständen Ouvertures von Accommodements vor der Hand vor Nutzen haben könnten.“

Eichel.

Nach der Ausfertigung.


14o8. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Von dem Cabinetssecretär.

Potsdam, 23. April 1744.

„Ew. Excellenz werden aus dem in originali hierein liegenden Bericht zu ersehen geruhen, was des Herren Grafen von Gotter Excellenz an des Königs Majestät wegen der weggefallenen Hoffnung, von dem sachsen-gothaischen Hofe das bewusste Dragoner-Regiment2 zu bekommen, gemeldet haben. Des Königs Majestät seind davon ohnzufrieden, und wollen allergnädigst, dass der Herzogin sowohl als dem Herzog zwar sehr obligeant und poli geantwortet, ihnen aber zugleich geschrieben werden sollte : dass wenn sie ihre Truppen gäben, um directe oder indirecte gegen den Kaiser zu dienen, Ich Mich ohnmöglich ihrer gegen des Kaisers Majestät weiter annehmen könnte ; es thäte Mir solches wegen



1 Vergl. oben Nr. 1398.

2 Vergl. Nr. 1385.