<2> erwachsenen Frieden mit den wienerschen und dresdenschen Höfen comme faite à l'insu de la France ansehen wollten, da doch bekannt sei, dass die Negociation wegen der hannoverschen Convention nichts anders als eine Suite und Enchaînement derjenigen sei, welche Se. Königl. Majestät kurz vor des verstorbenen Kaisers Tode und gleich nach dessen Absterben mit Vorbewusst und Genehmhaltung des Königs von Frankreich1 angefangen, solches auch nicht nur dermalen, sondern auch nachhero, zur Zeit da Se. Königl. Majestät im Lager bei Divetz in Böhmen gestanden, und so weiter, dem König in Frankreich geschrieben hätten; Sie hätten überdem Sich zu wiederholten Malen offeriret, occasione der hannoverschen Convention auf einen Generalfrieden zu arbeiten, und deshalb und wegen der Conditionen eine confidente Ouverture von Frankreich begehret,2 darauf Sie aber mit keiner, oder doch sehr vaguen Antwort (als die, so Chambrier in seiner Relation vom 17. December berichtet) versehen worden wären; und da die Gefahr, völlig accabliret zu werden, so gross und vor Se. Königl. Majestät so imminent geworden, dass Sie nicht länger warten können, ein Accommodement zu nehmen, so gut Sie es bekommen können, so würde man solches in Frankreich mit keinem Fug verdenken können, um so weniger, als Se. Königl. Majestät von daher Sich keiner prompten und reellen Hülfe oder Diversion versehen können. Worüber Ew. Excellenz dann den p. von Chambrier wohl und detaillirt instruiren möchten.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.


2131. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 5. Januar 1746.

Der König befiehlt, Andrié in London anzuweisen, „dem englischen Ministerio, insonderheit aber dem Lord Harrington, von wegen und im Namen Sr. Königl. Majestät in den obligeantesten Terminis zu danken vor alle die Bemühung, welche dieselbe sich gegeben, um den Frieden zwischen Sr. Königl. Majestät und den wiener und dresdenschen Höfen herzustellen. Des Königs Majestät aber bäten Sich bei dieser Gelegenheit nur noch dies einige aus, und würden dessen Gewährung als eine particulière Marque von des Königs von Engelland Freundschaft und einer besonderen Attention des englischen Ministerii gegen Se. Königl. Majestät ansehen, dass nämlich der Sieur de Villiers einigermassen avantagiret würde“ …

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.



1 Vergl. Bd. IV, 6.

2 Vergl. Bd. IV, 327. 332. 339. 366.