5173. AN DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Potsdam, 3. November 1751.

Meine liebe Geheime Etatsminister Graf von Podewils und Graf von Finckenstein. Ihr werdet aus dem Duplicat der von dem Geheimen Rath von Maltzahn zu Dresden unter dem 30. voriges erstatteten Relation und dem beigefügten Promemoria des Grafen Hennicke mit mehrerem ersehen haben, welchergestalt das dresdensche Ministerium sich wegen der Steuerscheine, so in den Händen Meiner Unterthanen seind, expliciren wollen, und dienet Euch zuvorderst zu Eurer Direction deshalb, dass, obschon Ich gedachtem Ministerio frei lassen muss, ratione der sächsischen Unterthanen in dortigen Steuerangelegenheiten nach Gefallen zu disponiren, solches dennoch nicht in Rücksicht auf Meine Unterthanen, so aus der sächsischen Steuer zu fordern haben, geschehen, noch dadurch dasjenige, so zu deren Faveur in dem bekannten Articul des dresdenschen Friedenstractats festgesetzet worden, auf einige Weise entkräftet werden kann.

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Diesemnächst aber, und damit gedachtes Ministerium und andere gegen Mich übel gesinnete nicht Gelegenheit nehmen können, das Publicum zu imponiren und Mir beizumessen, als ob Ich daher ein nachtheiliges Commercium Meiner Unterthanen mit denen sächsischen Steuerscheinen zu protegiren und den Ruin gedachter Steuer dadurch zu befördern suchte, so habe Ich resolviret, ein öffentliches Edict, jedennoch lediglich in Absicht Meiner Vasallen und Unterthanen, publiciren zu lassen, kraft welchen denenselben intimiret werden soll, dass, wann jemand von ihnen sich unternehmen würde, sächsische Steuerscheine unter dem Cours, welchen solche sonst zu der Zeit haben würden, und aus der interessirten Absicht, damit ein eigennütziges Gewerbe zu treiben, solche geringe einzuhandeln, demnächst aber selbige unter Faveur des obermeldeten Articuls vom dresdenschen Frieden zur völligen Bezahlung zu präsentiren, ein solcher Unterthan alsdann dieserwegen gar keine Protection von Mir zu gewärtigen haben, sondern auch dem Befinden nach noch wohl besonders davor angesehen und bestrafet werden soll.

Ich will demnach, dass Ihr Euch mit denen dirigirenden Ministres des Generaldirectorii, an welche das nöthige deshalb ergehen lasse, hierüber zusammenthun und erwähntes Edict entwerfen, demnächst aber solches zu Meiner Unterschrift einsenden sollet, damit es überall durch öffentlichen Druck bekannt gemachet werde. Bei Entwerfung erwähnten Edictes aber habet Ihr besonders wohl darauf Acht zu haben, dass solches mit der gehörigen Behutsamkeit und dergestalt gefasset werde, damit selbiges niemalen dem sächsischen Ministerio einige Gelegenheit geben kann, daraus gegen Meine Unterthanen, so sächsische Steuerscheine zu fordern haben, zu chicaniren, noch [es] sonsten einigen üblen Gebrauch davon machen könne, um mehrgedachten Articul des dresdenschen Friedensschlusses auf einige Weise zu invalidiren, als welches Ihr mit aller Attention verhüten sollet.

Was übrigens die in dem Promemoria des Grafen Hennicke beigebrachte Chicanen wider diejenige Meiner Unterthanen, welche, es sei aus Erbschaften oder sonst wegen zu fordern habender Schulden, zum rechtmässigen Besitz sächsischer Steuerscheine gelangen, anbetrifft, so fallen solche dergestalt in die Augen, dass darauf nicht im geringsten reflectiret werden kann, sondern es vielmehr lediglich bei dem Articul vom Friedensschlüsse verbleiben muss. Wie denn auch gedachtem Grafen Hennicke durchaus nicht zugestanden werden kann, einen Unterscheid zwischen denen Steuerscheinen Meiner Unterthanen, so in der von ihm gefertigten Specification enthalten sein, und zwischen den, so wegen noch nicht herangekommener Verfallzeit bis dato nicht präsentiret werden können, zu machen.

Ihr habet obgedachten Geheimen Rath von Maltzahn von dieser Meiner gemachten Veranlassung vorläufig zu avertiren, auch, wenn ermeldetes Edict gedruckt sein wird, demselben davon einige Exemplaria<508> nebst einer französischen Uebersetzung davon zuzusenden. Ich bin Euer wohlaffectionirter König

Friderich.

Nach der Ausfertigung.